Kommentar zum UBS-Staatsvertrag: Augen zu und ab in den Bunker
18. Juni 2010
Text: Andreas Missbach
Das Geschacher und Gefeilsche um den UBS-Staatsvertrag ist vorbei. Der Staub setzt sich und das Bild, das sich zeigt, ist erschreckend. Auch jetzt noch steht die bürgerliche Mehrheit im Parlament stramm hinter den Gross- und Privatbanken. Sie will weder eine bessere Aufklärung des UBS-Debakels, noch griffige Massnahmen gegen brandgefährliche Anreize im Finanzsektor und sie will auch keinen wirksamen Schutz vor Banken, die die Schweizer Volkswirtschaft existenziell bedrohen.
Die SVP hat dabei eine neue Extremsportart kreiert: den blinden Politslalom. Das kann sich wohl nur eine Partei leisten, die nicht wegen der politischen Arbeit ihrer VertreterInnen gewählt wird, sondern wegen dem medialen Gepolter ihrer Aushängeschilder.
Die Linke muss sich einmal mehr damit trösten, dass wir jetzt mehr Gewissheit über das haben, was wir immer schon vermuteten. In diesem Sinne ist der GPK-Bericht trotz schwerfälliger Redundanz lesenswert. Zum Beispiel wer ist wichtiger im Land: Bundesrat? Parlament? Credit Suisse? Credit Suisse! Über den UBS-Rettungsplan wurde die andere Grossbank nämlich vor der Finanzdelegation des Parlaments und vor den nicht direkt beteiligten Bundesräten informiert. Begründet wurde die Geheimniskrämerei mit der Börsenrelevanz von Informationen zur UBS-Rettung. Gerade die CS gehört aber zu den wichtigsten Aktionären der UBS – andernorts wäre das ein Insiderdelikt.
Ebenso wissen wir jetzt, dass Merz noch unfähiger ist, als wir dachten. Noch am 24. Februar 2009 stand für den Finanzminister das Thema Steuerhinterziehung – Steuerbetrug nicht zur Diskussion. Weniger als 3 Wochen später, am 13. März, musste die Schweiz dem Druck aus dem Ausland nachgeben und Amtshilfe bei Steuerhinterziehung zusichern.
Und die Verkennung der Verhältnisse geht weiter: Während sich Bundesrat und Parlament auf der von der Bankenlobby vorgegebenen Rückzugslinie „kein automatischer Informationsaustausch“ eingraben, haben die USA die Erzwingung des automatischen Informationsaustausch gerade gesetzlich geregelt.
Und das geht so: Das Qualified Intermediary Agreement, dass die US-Behörden mit Banken weltweit abgeschlossen haben, wird so geändert, dass die Banken alle Kontoinformationen von US-Steuerpflichtigen an die US-Steuerbehörden liefern müssen. Andernfalls müssten sie eine happige Strafsteuer auf US-Wertschriften bezahlen. Zur Erinnnerung: Wegen der Umgehung des bisherigen, zahmeren Qualified Intermediary Agreement ist die UBS ins Visier der US-Justiz geraten.