Mehr Transparenz über wirtschaftlich Berechtigte
11. Januar 2014
Die 2012 revidierten GAFI-Empfehlungen 24 und 25 regeln die Transparenzpflichten bezüglich juristischen Personen und Rechtskonstrukten. Sie verlangen von den Ländern, dass die zuständigen Behörden wissen, wer daran wirtschaftlich berechtigt ist und diese kontrolliert.
Die Massnahmen, um die Schweizer Gesetzgebung in Übereinstimmung mit den GAFI-Empfehlungen zu bringen, sind ein Schritt in die richtige Richtung. Sie gehen aber nicht weit genug. Es braucht auch öffentlich zugängliche Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen.