Nachhaltige Beschaffung: Jetzt im Gesetz verankern
24. Oktober 2013
Viele von der öffentlichen Hand beschafften Güter wie Berufsbekleidung und Textilien, Computer und Kommunikationsmittel, Pflastersteine, Sportartikel usw. werden unter kritischen Bedingungen hergestellt. Kinderarbeit, Löhne weit unter dem Existenzminimum, überlange Arbeitszeiten oder ökologische Katastrophen sind an der Tagesordnung. Bund, Kantone und Gemeinden beschaffen jedes Jahr für rund 40 Milliarden Güter, wobei 20% auf den Bund und je rund 40% auf Kantone und Gemeinden fallen. Die öffentliche Hand nimmt als Grosskonsumentin eine Vorbildfunktion ein. Bund, Kantone und Gemeinden stehen daher in der Pflicht, ihre Beschaffung sozial und ökologisch nachhaltig zu gestalten und weder aktiv noch passiv Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen in der Produktion der Beschaffungsgüter zuzulassen. Ausserdem schafft die Nachfrage der öffentlichen Hand Anreize, damit sich Unternehmen, die ihre Produktion auf Nachhaltigkeit ausrichten, am Markt positionieren und etablieren können.