Schweizer Regierung stellt Interessen der Pharmaindustrie über einen erleichterten Zugang zu Medikamenten für ärmere Länder
29. Oktober 2001
An der bevorstehenden WTO-Ministerkonferenz in Katar sollen weitere Handelsliberalisierungen in die Wege geleitet werden. Quer dazu steht das protektionistische TRIPs-Abkommen, das in einem zunehmend liberalisierten Markt für einen starken Patentschutz sorgen soll, um der Pharma- und Saatgutindustrie die Profite langfristig zu sichern: allerdings auf Kosten von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in ärmeren Ländern, deren Recht auf ihr Saatgut bedroht ist sowie auf Kosten der öffentlichen Gesundheitsversorgung in diesen Ländern.
Zugang zu Medikamenten
In Katar steht die Frage nach dem Zugang zu Medikamenten weit oben auf der Traktandenliste. Die Länder des Südens fordern eine ministerielle Erklärung, in der festgehalten wird, «dass nichts im TRIPS-Abkommen die Mitgliedländer davon abhalten soll, Massnahmen zu ergreifen, um die öffentliche Gesundheit zu schützen». Der Schutz der öffentlichen Gesundheit soll also, wenn notwendig, Vorrang vor einem strikten Patentschutz haben. Auch die beratende Subkommission der UNO-Menschenrechtskommission sowie die WHO haben in diesem Jahr in Resolutionen die Sorge ausgedrückt, dass die Auswirkungen des TRIPs-Abkommens in seiner jetzigen Form das Recht auf Gesundheit tangieren könnten.
Bedauerlicherweise stellt sich die Schweiz an vorderster Front quer zu einer klärenden Formulierung des TRIPS-Abkommens und gibt zu, dass es darum gehe, die Interessen der Schweizer Pharmaindustrie zu verteidigen. Damit lässt es die Schweizer Regierung einmal mehr an Kohärenz zwischen den erklärten Zielen ihrer Entwicklungspolitik einerseits und der schweizerischen Wirtschaftspolitik andererseits fehlen. Denn der Zugang zu Medikamenten stellt für viele kranke Personen in den Ländern des Südens eine existentielle Frage dar. Patente haben durch ihren Monopolcharakter einen direkten Einfluss auf den Preis der Medikamente und somit auch auf deren Verfügbarkeit für die betroffene Bevölkerung.
Wir verlangen darum, dass sich die Schweiz für eine eindeutige Klärung des TRIPS-Abkommens in dem Sinne einsetzt, dass nichts im TRIPS-Abkommen die Mitgliedländer davon abhalten soll, Massnahmen zu ergreifen, um die öffentliche Gesundheit zu schützen. Die Flexibilität des Abkommens soll derart ausgestaltet werden, dass die Staaten das Recht haben, selbst festzulegen, unter welchen Umständen sie Zwangslizenzen vergeben. Ausserdem sollen Parallelimporte gestattet werden.
Keine Patente auf Leben
Patente auf Saatgut und genetische Ressourcen führen auch zu einer Monopolisierung im Ernährungssektor und bedrohen nachhaltige Anbaupraktiken. Die Ernährungssicherheit ist dadurch bedroht. Zudem kann durch die Patentierung von Leben auch der züchterische Fortschritt gebremst werden.
Þ Wir unterstützen darum den gemeinsamen Vorschlag der Afrikanischen Länder und fordern den Ausschluss von Patenten für Menschen, Tiere, Pflanzen und Mikrorganismen sowie von ihren Bestandteilen, wie auch von sämtlichen natürlichen Prozessen, die zur Erzeugung von Tieren, Pflanzen und anderen lebenden Organismen dienen, fordert.
Weitere Forderungen
Nebst den oben erwähnten Abänderungen fordern wir:
- eine Prüfung der Auswirkungen des TRIPS-Abkommens auf die Ernährungssicherheit, die öffentliche Gesundheit sowie auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der ärmeren Länder
- die Beendigung des bilateralen Druckes auf die Entwicklungsländer, ein TRIPs-Plus zu erreichen
- ein Moratorium für Streitschlichtungsverfahren bezüglich des TRIPS-Abkommens
- und ein Überdenken, ob das TRIPS-Abkommen überhaupt ein Bestandteil der WTO bleiben soll.