Stefan Howald über Versuche, die einheimische Steuerhinterziehung in der Schweiz zu berechnen
16. Dezember 2010
18 Milliarden Franken Kapitel seien im Jahr 1932 nicht versteuert worden: Das vermutete der Finanzwissenschaftler Eugen Grossmann, einst Chef des Zürcher Statistischen Amtes, dann Ökonomieprofessor an der Uni Zürich und zeitweiliger Vorsitzender der Kommission für Konjunkturfragen. Diese 18 Milliarden Franken hätten 50 Prozent des Vermögens entsprochen.
Die Berechnung erregte einiges Aufsehen, und ein paar Jahre später, 1944, veröffentlichte die eidgenössische Steuerverwaltung einen Aufsatz «Über das Ausmass der Steuerhinterziehung bei Wertschriften und Sparguthaben». Darin wertete sie Statistiken zum ersten so genannten Wehropfer 1940 aus, d. h. einer Sondersteuer auf dem Kapital, die zur Deckung der ausserordentlichen Rüstungs- und kriegswirtschaftlichen Ausgaben aufgrund der jüngsten Steuererklärungen erhoben worden war. Die Steuerverwaltung errechnete einen Sollbestand an Aktien und Obligationen (nach Kurswert im Statistischen Jahrbuch) sowie von Sparguthaben (laut Bankenstatistik) von 27 Milliarden Franken - abzüglich schweizerische Werte in ausländischem Besitz, zuzüglich ausländische Werte in Schweizer Besitz. Diese Summe wurde mit der nominellen Deklaration beim Wehropfer verglichen.