Teilerfolg: Patente auf Bier nach Einsprüchen eingeschränkt
München, 8. Oktober 2018
„Für uns ist diese Entscheidung nur ein Teilerfolg. Trotz bestehender Verbote erteilt das EPA weiterhin Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen. 2018 wurden bereits Petersilie, Chicoree, Melonen, Tomaten und Salat patentiert“, sagt Christoph Then von „Keine Patente auf Saatgut!“. Dies, obwohl in Europa Patente auf Pflanzen aus konventioneller Zucht eigentlich nicht erlaubt sind. Die Industrie findet allerdings immer wieder Schlupflöcher, um sich solche Patente zu sichern.
Die Patente von Carlsberg und Heineken beruhen auf zufälligen Mutationen im Erbgut der Gerste. So umfasste das Patent EP 2384110 von Carlsberg und Heineken ursprünglich alle Pflanzen, in denen bestimmte unerwünschte Geschmacksstoffe fehlen. Deren Ernte soll sich deswegen besonders gut für das Bierbrauen eignen. Jetzt ist das Patent auf die Pflanzen beschränkt, die eine ganz bestimmte Mutation aufweisen, welche die Bildung dieser Geschmacksstoffe beeinflussen kann. Diese genetische Veranlagung wird weiterhin als Erfindung beansprucht, obwohl sie zufällig entstanden ist: Weder die Braugerste, das Brauverfahren noch das Bier wurden von den Konzernen erfunden.
Die öffentlichen Anhörungen am EPA beruhten auf Einsprüchen gegen die Bierpatente von Carlsberg und Heineken von „Keine Patente auf Saatgut!“ und über 40 weiteren Organisationen. In der Schweiz setzen sich die Nichtregierungsorganisationen Swissaid, Pro Specie Rara und Public Eye seit Jahren für ein wirkungsvolles Patentverbot auf konventionell gezüchtete Pflanzen ein.
Die Koalition will nun Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen und fordert einen kompletten Widerruf der Patente.