Treffen der 5. Arbeitsgruppe über den Zugang und die Aufteilung des Nutzens
13. Oktober 2007
Die Erwartungen vieler Teilnehmer bei Beginn der Arbeitsgruppe waren hoch, in Montreal einen grossen Schritt vorwärts zu machen. Dieses Ansinnen wurde jedoch von einer kleinen Ländergruppe, angeführt von Australien und Neuseeland, durchkreuzt. Da diese Länder gar nicht an die Notwendigkeit eines verbindlichen Regimes glauben, ist es ihr Ziel, jeglichen Fortschritt zu verhindern.
Während den ersten dreieinhalb Tagen wurden die diversen möglichen Elemente eines Regimes diskutiert, wobei insbesondere ein mögliches Zertifikat, welches den legalen Zugang zur genetischen Ressource ausweisen würde und international anerkennt wäre, im Mittelpunkt stand. Um das Tempo der Verhandlungen zu steigern, machte die Gruppe der biodiversitätsreichen Länder, angeführt von Malaysia, immer wieder konkrete Textvorschläge für ein zukünftiges Regime. Die Vertreter der anderen Regionen liessen sich aber nicht auf Textverhandlungen ein und zogen es vor, ihre Forderungen mit allgemeinen Voten zu deponieren.
Im Gegensatz zu vorherigen Verhandlungen konnten die Vertreter indigener Gemeinschaften ihren Einfluss in den Verhandlungen steigern. Auftrieb gab ihnen die Annahme der UNO-Deklaration der Rechte indigener Völker durch die UNO-Vollversammlung im September dieses Jahres. Die meisten Vertragsparteien waren sich einig, dass diese Deklaration auch in einem neuen Regime gespiegelt werden soll (z.B. wenn es um die Rechte der indigenen Gemeinschaften geht, über den Zugang zu den biologischen Ressourcen zu entscheiden). Doch Kanada, welches bereits an der UNO-Vollversammlung gegen die Deklaration stimmte, hat sich explizit und vehement gegen ein solches Ansinnen geäussert.
Das Ende der Verhandlungswoche endete durch die Obstruktionspolitik Australiens in einem Fiasko. Die Vorsitzenden schlugen vor, eine Zusammenstellung der von allen Parteien eingebrachten Forderungen dem Bericht der Arbeitsgruppe in einem Annex anzuhängen. Diese Zusammenstellung sollte dann die Ausgangsbasis für die weiteren Verhandlungen sein. Australien verweigerte seine Zustimmung zu diesem Vorgehen, wodurch nun die Zusammenstellung bloss als unbedeutendes Informationspapier weitergeleitet werden kann. In der nächsten Verhandlungsrunde wird man sich deshalb zuerst darüber einigen müssen, auf welcher Basis man nun weiter verhandeln soll.