Unternehmensverantwortung bei der UBS
11. Januar 2007
Hier spricht der Chef persönlich über Unternehmensverantwortung. Das Kapitel «Corporate Responsibility» auf der entsprechenden UBS-Webseite beginnt mit einer Predigt von Verwaltungsratspräsident Marcel Ospel. Ein Blick auf diesen Text (siehe Zitate) genügt, um die Probleme der UBS mit dem Themenkomplex CSR deutlich zu machen.
Absichtserklärungen statt Standards
«Für UBS bedeutet verantwortungsvolle Unternehmensführung, dass bei Geschäftsentscheiden neben rein gewinnorientierten und gesetzlichen bzw. regulatorischen Überlegungen, auch andere Faktoren eine Rolle spielen können.» Die Betonung liegt hier klar auf KÖNNEN. Was bedeutet, dass ökologische, arbeits- und menschenrechtliche Faktoren bei Investitionsentscheiden der Bank eine untergeordnete bis vernachlässigbare Rolle spielen. Kein Wunder, schliesslich fehlen dafür auch eindeutige Standards. Viele andere global tätige Banken haben solche Standards in den vergangenen Jahren entwickelt, sei’s zu Bereichen wie Menschenrechte und Klimaveränderung oder für einzelne Geschäftsfelder wie Wald und Holz oder Bergbau.
Die UBS hingegen verzichtet auf solch thematische oder sektorielle Standards. Zwar hat die Grossbank ein Umweltmanagement-System, für das sie innerhalb der Branche auch Lob erhält. Doch wird darüber so wenig öffentlich gemacht, dass ausgerechnet die alles entscheidende Frage nicht beantwortet werden kann: Werden ökologische Faktoren systematisch in allen relevanten Geschäftsfeldern berücksichtigt oder KÖNNTEN sie lediglich berücksichtigt werden?
Bei Steuern und Stakeholdern sündig
«Ausserdem engagieren wir uns für den Schutz der finanziellen Privatsphäre unserer Kunden.» Das heisst im Klartext: Als weltweit dominierendes Geldinstitut im Bereich «Private Banking», also der Vermögensverwaltung fürs sehr reiche Klientel, leistet die UBS Beihilfe zur Steuerhinterziehung, da viele dieser Vermögen in ihrem Herkunftsland nicht korrekt versteuert werden. Da in der Schweiz Steuerhinterziehung kein strafrechtlich relevantes Delikt ist und da die Schweiz nur dann Rechtshilfe leistet, wenn es sich um einen Schweizer Straftatbestand handelt, sind Steuerhinterzieher hierzulande in Sicherheit. «Schutz der finanziellen Privatsphäre» darf folglich getrost mit «Schutz vor den Steuerbehörden» übersetzt werden.
«Wir evaluieren regelmässig die Erwartungen unserer Stakeholder»: Dieser Satz beschreibt exakt die Erfahrungen, die Organisationen wie die EvB mit der umsatzstärksten Schweizer Bank seit Jahren machen. Wir werden wohl «evaluiert», aber nicht angehört, geschweige denn mit unseren Anliegen ernst genommen. Von Stakeholder-Dialog kann entsprechend keine Rede sein.
In Sachen Kommunikationsbereitschaft und -fähigkeit unterscheidet sich die UBS erheblich von Credit Suisse, der anderen Schweizer Grossbank. Als die EvB im Sommer 2006 ihre Analysen der finanziellen Verbindungen der beiden Konkurrentinnen zu Firmen im Rohstoffbereich publizierte, ging die Broschüre, versehen mit einem netten Brief und der Bitte um ein Gespräch, auch an UBS und CS. Während aus der Nachhaltigkeitsabteilung der CS umgehend ein Anruf mit Einladung kam, herrscht bei der UBS heute noch Funkstille. Unsere Erwartungen werden dort wohl noch immer evaluiert.