Wir forden existenzsichernde Löhne, Charles Vögele reagiert
7. September 2010
Mailantwort an Protestierende von Charles Vögele, 06.09.2010
Guten Tag
Besten Dank für Ihre Kontaktaufnahme. Gerne nehmen wir dazu Stellung:
Charles Vögele ist sich seiner Verantwortung bewusst und engagiert sich dafür, faire Arbeitsbedingungen bei den Lieferanten in den Herstellungsländern zu bewirken. Aus diesem Grund war Charles Vögele Gründungsmitglied der Business Social Compliance Initiative (BSCI), eine Vereinigung, die sich weltweit für faire Arbeitsbedingungen einsetzt und deren Einhaltung überprüft.
Charles Vögele erwartet von allen Lieferanten, dass soziale Mindeststandards bei der Erstellung der Ware eingehalten und die Mitarbeitenden geschützt werden. Die Charles Vögele Gruppe ist Gründungsmitglied der Business Social Compliance Initiative (BSCI) und arbeitet nur mit Bekleidungslieferanten zusammen, die den BSCI-Verhaltenskodex akzeptieren. Sämtliche Gesetze und Vorschriften der jeweiligen Länder müssen befolgt werden. Ferner werden im Besonderen die Bereiche Umwelt, Diskriminierung, Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Arbeitszeit, Löhne, Arbeitsbedingungen, Wohnunterkunft sowie die Versammlungsfreiheit im Detail vertraglich geregelt, und zwar in Übereinstimmung mit den Konventionen der International Labour Organization (ILO), den universellen Menschenrechtsdeklarationen der Vereinten Nationen, der UN-Kinderrechtskonvention sowie der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen (CEDAW), dem UN Global Compact und den OECD-Richtlinien.
Auch diese Richtlinien sind fester Bestandteil des Lieferantenvertrags und regeln die Einhaltung sozialer Mindeststandards. Ferner ist die Charles Vögele Gruppe bereits seit 2001 offizielles Mitglied der Menschenrechtsorganisation Social Accountability International (SAI) mit Sitz in New York. Diese Organisation ist die Herausgeberin und Verwalterin des international anerkannten Sozialstandards Social Accountability 8000.
Die Charles Vögele Gruppe verfügt über eigene Beschaffungsbüros in Asien (China, Bangladesch und Indien), wo der Grossteil der Ware hergestellt wird. Die Charles Vögele Gruppe engagiert sich im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft bei der Business Social Compliance Initiative, da eine international breit abgestützte und etablierte Organisation grösseren Einfluss als einzelne Unternehmen auf die Gesetzgebung ausüben kann. Die Richtlinien des BSCI-Kodex schreiben die Bezahlung von gesetzlich festgelegten Mindestlöhnen bzw. höheren industrieüblichen Löhnen vor.
Die Festsetzung von Lohngrenzen obliegt vollumfänglich den nationalen Behörden. Charles Vögele und BSCI stehen in direktem Dialog mit Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und nationalen Behörden, um gemeinsam faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Freundlich grüsst
Charles Vögele Gruppe
Dazu nimmt die Erklärung von Bern (EvB)/ Clean Clothes Campaign (CCC) am 07.09.2010 wie folgt Stellung:
Auch Charles Vögele setzt, wie z.B. Schild, Strellson oder PKZ, auf die Businessinitiative BSCI. Charles Vögele schreibt, dass „die Firma von allen Lieferanten erwartet, dass soziale Mindeststandards bei der Erstellung der Ware eingehalten und die Mitarbeitenden geschützt werden.“ Eine stichprobenhafte Untersuchung der CCC in zwei indischen Zulieferbetrieben von Charles Vögele bringt im Sommer 2010 eine Vielzahl von Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen an den Tag. Gewerkschaftsaktivitäten werden nahezu verunmöglicht, und in einer Fabrik ist gar ein Schläger angestellt, der im Bedarfsfall vom Management hinzugezogen werden kann, wenn sich ArbeiterInnen zur Wehr setzen.
Soziale Mindeststandards werden unter dem Zeit- und Finanzdruck von Fabrikbesitzern oftmals umgangen. Umso wichtiger ist, dass Charles Vögele als Kunde seine Verantwortung wahrnimmt, sich mit andern Kunden zusammen tut und gemeinsam mit dem Fabrikmanagement auf eine konkrete Verbesserung der Arbeitsbedingungen hinarbeitet.
Im August 2010 wurde Charles Vögele mit den Rechercheergebnissen der CCC konfrontiert. Daraufhin verkündete die Firma, sie wolle sich aus einer der untersuchten Fabriken zurückziehen. Die Geschäftsbeziehung ganz abbrechen ist jedoch nur in den seltensten Fällen eine gute Lösung. In den allermeisten Fällen führt dies nur dazu, dass die NäherInnen umso mehr den Missständen ausgeliefert sind.
Die andere untersuchte Fabrik war im Lieferregister von Charles Vögele nicht erfasst, es handle sich dabei vermutlich um einen Unterlieferanten, dem wollte Charles Vögele nachgehen. Deren Kontrollen finden, wenn überhaupt, meist nur auf der Ebene der direkten Lieferanten statt. Die NäherInnen, die bei Unterlieferanten arbeiten, sind in der Regel auf sich selbst gestellt. Im untersuchten Unterlieferbetrieb von Charles Vögele sagen die NäherInnen übereinstimmend, dass Kontrollen meist nur in der nahegelegenen, moderneren Fabrik stattfinden.
Charles Vögele sagt weiter: „Die Richtlinien des BSCI-Kodex schreiben die Bezahlung von gesetzlich festgelegten Mindestlöhnen bzw. höheren industrieüblichen Löhnen vor. Die Festsetzung von Lohngrenzen obliegt vollumfänglich den nationalen Behörden. “. Auch wenn es an Produktionsländern liegt, den gesetzlichen Mindestlohn festzulegen, gibt es handfeste Gründe, weshalb diese Behörden gegen die eigenen BürgerInnen agieren.
Solange westliche Firmen wie Charles Vögele dort einkaufen, wo es am kostengünstigsten ist und sich nicht für die Durchsetzung von Existenzlöhnen einsetzen, bleibt es bei einem scharfen Wettbewerb, die Situation der NäherInnen wird sich nicht ändern. Auch bei der CCC-Untersuchung der beiden indischen Zulieferer von Charles Vögele sieht die Lohnsituation nicht gut aus: In der einen Fabrik erhalten die NäherInnen einen Lohn, der knapp unter, in der andern knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. In dieser indischen Region wurde der Mindestlohn seit 2007 nicht mehr angehoben, obwohl sich bspw. die Lebensmittel durch die Inflation verdoppelt haben und die Miete um 40% angestiegen ist. Je nach Funktion erhalten die ArbeiterInnen in den beiden untersuchten Fabriken heute nur rund 60-75% des Lohnes, den die Asia Floor Wage Campaign für Indien als minimalen Existenzlohn ausrechnet. Kein Wunder also, dass die durchschnittliche Überzeit bei rund 100 – 200 Stunden im Monat liegt - ein unhaltbarer Zustand!