WTO-Argumentarium vs. EvB-Replik
7. April 2006
Die WTO bietet ein Regelsystem für den Welthandel
Replik: Tatsächlich sind die WTO-Abkommen ein ausgeklügeltes und jahrelang verhandeltes Regelsystem. Die Regeln widerspiegeln aber insbesondere die Exportinteressen der Industrieländer und multinationalen Konzerne und nehmen keine Rücksicht auf die unterschiedlichen ökonomischen Begebenheiten der einzelnen Mitgliedsländer. Darum müssen die Regeln verändert und differenziert werden.
Durch den Abbau der Zölle in der Landwirtschaft profitieren die Bauern im Süden, denn sie können ihre Produkte in den Norden exportieren.
Replik: Der Export von Nahrungsmitteln wirkt nur dann entwicklungsfördernd, wenn er nicht zu Lasten der eigenen Nahrungsmittelversorgung und der kleinbäuerlichen Strukturen geht und die Umwelt nicht belastet. Viele Kleinbäuerinnen und Kleinbauern sehen keineswegs die Notwendigkeit, ihre Produkte auf dem Weltmarkt abzusetzen. Es ist ihnen weitaus wichtiger, ihre eigenen Produkte auf den lokalen und regionalen Märkten verkaufen zu können, ohne mit billigen Agrargütern aus dem Norden konkurrenzieren zu müssen.
Die Liberalisierung (die Öffnung der Märkte) und Deregulierung (Abbau von Regulierungen) ist dringende Voraussetzung dafür, dass sich ausländische Investoren für ein Entwicklungsland interessieren.
Replik: Investitionen machen dann einen Sinn, wenn sie dazu beitragen, Arbeitsplätze mit guten Arbeitsbedingungen zu schaffen und damit eine nachhaltige Entwicklung einer Region oder eines Gastlandes fördern. Dazu gehört insbesondere auch die Besserstellung von Frauen. Die Voraussetzung ist, dass die Länder die Investitionsbedingungen angemessen regulieren können und dass sie beispielsweise von Investoren fordern können, qualifizierte Arbeitsplätze für die lokale Bevölkerung zu schaffen und mindestens einen Teil des Gewinns im Land zu belassen. Gerade solche Auflagen an Investoren sind unter der WTO verboten.
Die Niederlassungen ausländischer Banken und anderer ausländischer Dienstleistungsunternehmen tragen zu einem gesunden Wettbewerb bei. Dadurch verbessern sich auch die Leistungen lokaler Dienstleistungserbringer in den Entwicklungsländern.
Replik: Wenn sich ausländische Dienstleistungsunternehmen in einem Entwicklungsland niederlassen, bilden sie unter Umständen eine solch starke Konkurrenz für lokale Unternehmen, dass diese nicht weiter bestehen können. Zumeist richten die internationalen Unternehmen ihre Dienste auf die reiche Kundschaft eines Landes aus. Die lokalen Unternehmen verlieren dadurch gerade ihre besser gestellte Kundschaft und haben nicht mehr die nötigen Mittel, für die ärmere Bevölkerung günstigere Dienste anzubieten.
Starke Geistige Eigentumsrechte fördern Entwicklung und Innovationen
Replik: Die Entwicklung der chemischen Industrie in Basel, die sich vor hundert Jahren aufgrund eines schwachen Patentgesetzes in der Schweiz entwickeln konnte, macht deutlich, dass sich in einem aufstrebenden Land ein Sektor ohne strengen Schutz des Geistigen Eigentums besser entwickeln kann. Dies zeigte sich auch während dem industriellen Aufschwung in Japan, Indien oder den USA. Für die Entwicklungsländer besteht keine Möglichkeit mehr, nationale Patentrechte zu erlassen welche dem jeweiligen Entwicklungsstand angepasst sind. Die WTO definiert für alle die gleichen Mindeststandards. Auf diese Weise wird nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung in den Entwicklungsländern gebremst, sondern sie werden gleich noch zu Nettozahlern von Lizenzgebühren, welche in den reichen Norden fliessen.