Zaghafter Durchbruch für Unternehmensverantwortung bei der UNO

Die UNO-Menschenrechtskommission hat einen ambivalenten Entscheid zu den „UNO-Menschenrechtsnormen für transnationale Konzerne und andere Wirtschaftsunternehmen“ (kurz: UNO-Normen) getroffen. Trotz vehementem Druck von Wirtschaftskreisen wurden die UNO-Normen zwar nicht begraben, doch lässt der Beschluss die Türe für eine zukünftige Abschwächung derselben offen. Die Erklärung von Bern (EvB) ruft staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure auf, sich weiterhin für eine Stärkung und Umsetzung der UNO-Normen zu engagieren.

Die Erfahrungen der letzten Jahr haben gezeigt, dass Selbstregulierungsmassnahmen nicht ausreichen, um die Einhaltung der Menschenrechte durch die Wirtschaft zu garantieren. Die bestehenden freiwilligen Instrumente greifen zu kurz, weil sie keine (unabhängigen) Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen beinhalten. Vor diesem Hintergrund fordert die Erklärung von Bern die Implementierung eines verbindlichen internationalen Rechtsrahmens in Bezug auf die soziale und ökologische Verantwortung von Unternehmen. Die UNO-Normen, wie sie von der UNO-Subkommission zur Förderung und Wahrung der Menschenrechte im August 2003 angenommen wurden, hätten einen ersten Schritt in diese Richtung bedeutet. Doch die UNO-Menschenrechtskommission ist ihrer Subkommission nicht uneingeschränkt gefolgt – die zukünftige Einstufung des Themas Unternehmensverantwortung in diesem Gremium ist daher ungewiss.

Der Entscheid der UNO-Menschenrechtskommission

Am 20. April 2004, kurz vor Abschluss ihrer 60. Sitzung, hat die UNO- Menschenrechtskommission in Genf eine Resolution zur Unternehmensverantwortung im Bereich der Menschenrechte verabschiedet. Darin ersucht sie den Wirtschafts- und Sozialrat der UNO (ECOSOC) auf darzulegen, welche Bedeutung und welchen Stellenwert er dieser Frage zumisst. Ausserdem beauftragt sie das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte einen Bericht zu verfassen, welcher den rechtlichen Status und Geltungsbereich bestehender Initiativen und Normen in Bezug auf die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen, im Speziellen der UNO-Normen, definiert. Dieser Bericht soll der Kommission anlässlich ihrer nächsten Sitzung unterbreitet werden, damit diese über die Möglichkeiten der Stärkung und Inkraftsetzung dieser Normen befindet. Die Kommission präzisiert allerdings in ihrer Resolution, dass den besagten UNO-Normen kein juristischer Stellenwert zukommt.

Dieser Entscheid ist aus Sicht der EvB zugleich ein Fort- wie ein Rückschritt hinsichtlich der Durchsetzung eines internationalen Rechtsrahmens für Unternehmensverantwortung.

Die Unternehmensverantwortung auf der Tagesordnung der UNO-Menschenrechtskommission

Es ist das erste Mal, dass die aus RegierungsvertreterInnen zusammen gesetzte Menschenrechtskommission die Bedeutung der Menschenrechtsverantwortung von Unternehmen anerkennt. Insofern bedeutet der Entscheid ein Fortschritt. Die Kommission hat dem enormen Druck wirtschaftlicher Lobbygruppen und einiger Regierungen (allen voran der USA), welche die UNO-Normen noch vor einer inhaltlichen Prüfung zum Papiertiger erklären wollten, stand gehalten. Die UNO-Normen bleiben damit auf der Tagesordnung der Menschenrechtskommission und die Unternehmensverantwortung ein vordringliches Thema im Rahmen der UNO.
Überdies hat sich die Kommission verpflichtet, anlässlich ihrer nächsten Sitzung (März/April 2005), Möglichkeiten in Bezug auf die Stärkung und Umsetzung bestehender Standards im Bereich der Unternehmensverantwortung zu prüfen, was ein ermutigendes Zeichen ist.

Gefahr der Schwächung und Verwässerung der UNO-Normen

Der Entscheid beinhaltet indes auch beunruhigende Signale. Die Beteuerung, dass den UNO-Normen der Subkommission kein juristischer Stellenwert zukommt, klingt alarmierend in den Ohren jener, die sich für verbindliche Regeln einsetzen. Denn diese Formulierung steht in Einklang mit der Position der Wirtschaft, welche freiwillige Initiativen als ausreichend betrachtet. Dass sich die Menschenrechtskommission in dieser Hinsicht festgelegt hat noch bevor der vom Hochkommissariat geforderte Bericht vorliegt und bevor eine vertiefte Diskussion zwischen den einzelnen Anspruchsgruppen stattgefunden hätte, ist ein schlechtes Omen für die weitere Entwicklung.
Hinzu kommt, dass das Hochkommissariat den juristischen Status und Geltungsbereich nicht nur der UNO-Normen der Subkommission, sondern aller existierender Initiativen und Normen in Bezug auf die Menschenrechtsverantwortung von Unternehmen festlegen soll. Auf diese Weise wird der Stellenwert der UNO-Normen zurück gestuft, obwohl mit dieser Kodifizierung erstmals eine vollständige Übersicht über die Verpflichtungen von Unternehmen, denen sie gemäss bestehender UNO-Abkommen und -Konventionen unterworfen sind, vorliegt und die konkrete Bedeutung dieser Verpflichtungen für Unternehmen explizit ausgeführt wird.

Dranbleiben!

Über 200 Nichtregierungsorganisationen (NGO), darunter die EvB, sowie 175 Einzelpersonen haben ein die Normen betreffendes Unterstützungsschreiben zu Handen der UNO-Menschenrechtskommission unterzeichnet. Um der Unternehmensverantwortung im Rahmen der UNO zum Durchbruch zu verhelfen, ist ein kontinuierliches Engagement der NGO unabdingbar.
Das Thema der Regulierung von Konzernen ist bei der UNO nicht neu. Bereits in den 1960er und 1970er Jahren, im Rahmen der Diskussion um eine neue internationale Wirtschaftsordnung, wurde es auf die Tagesordnung der UNO gesetzt. Schliesslich haben die Industrieländer im Schulterschluss mit der Wirtschaftslobby, darunter die Internationale Handelskammer, welche auch beim Widerstand gegen die UNO-Normen federführend war, entsprechende Projekte zu Fall gebracht.
Ein neuerliches Scheitern muss verhindert werden. Die EvB wird sich deshalb weiterhin für verbindliche Regeln einsetzen, damit Menschenrechte und Umweltanliegen nicht ein freiwilliges "Nebengeschäft" der Wirtschaft bleiben. Zudem fordert die EvB die Schweiz dazu auf, die UNO-Normen aktiv zu unterstützen. Als Land mit Beobachterstatus bei der UNO-Menschenrechtskommission kann sie gegenüber den Mitgliedsstaaten durchaus ihren Einfluss geltend machen.