Argumentarium zum Freihandelsabkommen mit China
Factsheet Public Eye (ehemals EvB), 2014
In Kürze: Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China erwähnt die Menschenrechte nicht. Damit stellt sich die Schweiz gegen den weltweiten Trend und ihre eigene Praxis der letzten Jahre: ein gravierender Rückschritt. Gerade im Fall von China ist die Verankerung von menschen- und arbeitsrechtlichen Mindeststandards dringend notwendig. Ein fairer Wettbewerb braucht klare Spielregeln.
Die China-Plattform fordert das Parlament auf, das Freihandelsabkommen an den Bundesrat zurückzuweisen. In Nachverhandlungen müssen verbindliche menschen- und arbeitsrechtliche Bestimmungen aufgenommen werden. Diese müssen dem Streitschlichtungsverfahren unterstellt werden. Zudem braucht es griffige Mechanismen zur Überwachung der Menschenrechtsbestimmungen.
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