Existenzsichernde Löhne
Weltweit arbeiten rund 60 bis 75 Mio. Menschen in der Schuh-, Bekleidungs- und Textilindustrie. Dass den meisten von ihnen ein Existenzlohn vorenthalten wird, kommt einer groben Menschenrechtsverletzung gleich. Auch die Schweiz beheimatet zahlreiche grosse Modefirmen, die von hier aus ihre weltweiten Geschäftstätigkeiten organisieren. Der grösste Teil dieser Firmen bekennt sich nicht zu Existenzlöhnen und profitiert dreifach: Von billigsten Einkaufpreisen bei den Fabriken, von lukrativen Absatzmärkten in der Schweiz und von niedrigen Steuersätzen.
Das Recht auf einen Existenzlohn ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Artikel 23/3 verbrieft:
Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
Zusätzlich bekräftigt die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) der UNO in verschiedenen Konventionen das Recht auf einen Existenzlohn, und zwar in der:
- Konvention 131 und 156 und Empfehlung 131 und 135,
- Gründungs-Verfassung der ILO von 1919
- der Philadelphia-Deklaration von 1944
- und in der Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung von 2008
Was sind Existenzlöhne?
Die Clean Clothes Campaign definiert auf dieser Grundlage Existenzlohn als Lohn, der
- für alle Arbeiterinnen und Arbeiter gilt, so dass es keinen tieferen Lohn als den Existenzlohn gibt,
- in einer Standardarbeitswoche von max. 48 Stunden erwirtschaftet wird,
- dem Netto-Grundlohn für eine Standardarbeitswoche entspricht, d.h. keine Lohnzuschläge oder Spesenvergütungen beinhaltet,
- die Grundbedürfnisse einer Familie in der Grösse von zwei Erwachsenen und zwei Kindern decken kann,
- darüber hinaus ein frei verfügbares Einkommen übriglässt, das mindestens 10% des Geldbedarfs zur Deckung der Grundbedürfnisse entspricht.