Recherche Gift auf unseren Tellern
Laurent Gaberell und Géraldine Viret, 2. Juni 2020
«Carbofuran», «Permethrin», «Profenofos», «Triadimefon», «Diazinon», «Carbosulfan»: Das sind die kryptischen Namen der versteckten Zutaten einer in der Schweiz vermarkteten Peperoni aus Vietnam. Wären diese hierzulande verbotenen Giftstoffe auf dem Etikett deklariert, würde wohl kaum jemand das Gemüse anrühren.
Das ist bloss eines von vielen Beispielen von Gift-Importen auf Lebensmitteln, die auch Konsumierende in der Schweiz besorgen sollten. Für die Bäuerinnen und Bauern, die solches Obst und Gemüse tausende Kilometer von uns entfernt anbauen, ist die Situation freilich viel dramatischer. Sie sind den Pestiziden, die zu gefährlich für eine Schweizer Zulassung sind, täglich hautnah ausgesetzt.
Laut unserer Studie, die sich auf Daten des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) stützt, enthielten über 10% aller importierten Lebensmittel, die 2017 von den Behörden kontrolliert wurden, Rückstände von Pestiziden, die in der Schweiz aufgrund ihrer schädlichen Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt verboten sind.
Insgesamt wurden 52 verbotene Wirkstoffe nachgewiesen. Bei vielen handelt es sich um Pestizide, die bei langfristiger Exposition selbst bei niedrigen Dosen verheerende Auswirkungen auf die Gesundheit haben können. Andere bergen für Bäuerinnen und Landarbeiter ein hohes Risiko für akute Vergiftungen. Die untersuchten Lebensmittel wurden legal aus Ländern importiert, in denen die Verwendung dieser Pestizide immer noch erlaubt ist.
Die bittere Ironie der Geschichte: Zu den am häufigsten nachgewiesenen verbotenen Pestiziden gehören viele Wirkstoffe, die der Basler Agrochemie-Konzern Syngenta in anderen Ländern verkauft hat. Einige davon wurden in den letzten Jahren sogar aus der Schweiz exportiert. Via Lebensmittelimporte landen sie nun zurück auf unseren Tellern.
«Diese Doppelmoral ist inakzeptabel», meint Michael Fakhri, UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung.
«Wenn ein Land Pestizide wegen ihrer Gefährlichkeit verbietet, sollte es weder seinen Unternehmen erlauben, diese zu exportieren, noch die Einfuhr von damit hergestellten Lebensmitteln zulassen.»
Die Dokumente des BLV umfassen die 2017 von den Laboratorien des Bundes durchgeführten Kontrollen. Neuere Daten sind nicht verfügbar. Jedes Testobjekt wurde dabei auf Rückstände von über 450 verschiedenen Pestiziden geprüft. Ausgewählt werden die Lebensmittel – Obst, Gemüse, Gewürze, Konserven oder Tee – laut BLV «aufgrund eines Verdachts oder risikobasiert».
220 der 1’940 kontrollierten Proben importierter Lebensmittel enthielten Pestizide, die in der Schweiz auf der Liste jener Stoffe stehen, die ausdrücklich «wegen ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen oder auf die Umwelt» verboten wurden. Bei Lebensmitteln aus Drittstaaten (ausserhalb der EU), wo die Pestizidregulierungen und deren Durchsetzung im Allgemeinen deutlich schwächer sind, liegt der Anteil bei fast einem Fünftel der Proben.
Pestizide mit verheerender Wirkung
Das mit 40 Proben am häufigsten nachgewiesene verbotene Pestizid ist Profenofos, ein starkes Nervengift aus der gleichen Familie wie Saringas. Es kann die Gehirnentwicklung von Kindern beeinträchtigen, das Nervensystem überstimulieren und bei sehr hohen Konzentrationen zu Atemlähmung und Tod führen.
Das Insektizid wird unter anderem von Syngenta vermarktet. 2018 exportierte der Basler Riese 37 Tonnen davon aus der Schweiz nach Brasilien, wo Profenofos zu den am häufigsten im Trinkwasser nachgewiesenen Schadstoffen gehört.
An zweiter und dritter Stelle stehen das ebenfalls von Syngenta vermarktete Permethrin (34 Proben) sowie Malathion (23 Proben). Beide Insektizide werden sowohl von der US-Umweltbehörde EPA wie von der Internationalen Agentur für Krebsforschung IARC als bei Menschen «vermutlich krebserregend» eingestuft.
Gemäss BLV-Daten wurde in 22 Proben Carbofuran entdeckt. Dieses Insektizid ist in der EU seit 2007 verboten (in der Schweiz seit 2011), unter anderem wegen Bedenken hinsichtlich besonders «verletzlicher Verbrauchergruppen» wie Kindern.
Zwei weitere von Syngenta vermarktete Stoffe zählen zu den zehn am häufigsten nachgewiesenen verbotenen Pestiziden: Ametryn und Diafenthiuron. 2017 wurden 125 Tonnen Diafenthiuron aus der Schweiz nach Indien, Kolumbien und Südafrika ausgeführt. Im gleichen Jahr war dieser Wirkstoff mitverantwortlich für eine verheerende Vergiftungswelle unter Landwirten im zentralindischen Yavatmal.
Das wahre Ausmass des Problems ist jedoch weit grösser. Pestizide wie Carbendazim, Chlorpyrifos oder Chlorothalonil, die erst nach 2017 verboten wurden, haben wir in unserer Analyse gar nicht berücksichtigt. Denn trotz Anwendungsverbot dürfen importierte Lebensmittel weiterhin Rückstände dieser Pestizide enthalten.
Chlorothalonil, zu dessen führenden Herstellern Syngenta gehört, wurde in der Schweiz Ende 2019 verboten, da der Wirkstoff als «wahrscheinlich krebserregend» gilt und Rückstände davon regelmässig Trinkwasserquellen verunreinigen. Auch Chlorpyrifos, das die Gehirnentwicklung bei Föten und Kleinkindern beeinträchtigen kann, darf ab Juli 2020 nicht mehr verwendet werden. Das 2018 verbotene Carbendazim wird als «fortpflanzungsgefährdend» und «erbgutverändernd» eingestuft.
Beziehen wir diese drei Pestizide in unsere Berechnungen mit ein, steigt die Zahl der Proben, die verbotene Wirkstoffe enthalten, von 220 auf 394. Dies entspricht dann fast 20% aller kontrollierten importierten Lebensmittel bzw. 30% der Importe aus Ländern ausserhalb der EU.
Für das BLV ist dies aber kein Grund zur Sorge, schliesslich «zeigt der Nachweis dieser Pestizide, dass das Kontrollsystem funktioniert und der Verbraucher entsprechend geschützt werden kann». So zynisch tönt behördlicher Fatalismus.
«Alle sollten informiert werden»
In den meisten Fällen liegen die Rückstandskonzentrationen unter den in der Schweiz gesetzlich festgelegten Grenzwerten. Bei einem Fünftel (44 der 220 betroffenen Proben) werden diese Werte jedoch überschritten. So wies ein vietnamesischer Pak Choi eine Permethrin-Konzentration von 0,98 mg/kg auf, obwohl der Höchstwert bei 0,05 mg/kg liegt.
Was passiert in einem solchen Fall? Die Antwort des BLV: Wenn die Proben den zugelassenen Höchstwert überschreiten, «ergreifen die kantonalen Vollzugsbehörden Massnahmen und zeigen die Importeure oder Hersteller wenn nötig an, damit diese ihre Verantwortung wahrnehmen».
Alexandre Aebi, Lehr- und Forschungsbeauftragter für Agrarökologie an der Universität Neuenburg, ist dennoch alarmiert über unsere Rechercheergebnisse. «Es ist erschreckend, dass derart viele verbotene Pestizide in Lebensmitteln gefunden werden, darüber sollten alle informiert werden. Es ist umso alarmierender angesichts der Tatsache, dass wir nur wenig über Cocktail-Effekte wissen. Die gesundheitlichen Folgen der Einnahme solcher Molekülgemische müssen ernst genommen werden.»
Auch beim Schweizer Bauernverband (SBV) sorgt man sich «um die Gesundheit der Konsumenten und der betroffenen Arbeiter in der Landwirtschaft». Der SBV kritisiert ausserdem eine «Wettbewerbsverzerrung» zwischen einheimischen Produkten, für deren Herstellung strenge Vorschriften gelten, und importierten Produkten, die mit viel laxeren Methoden produziert werden.
Und Sue Longley, Generalsekretärin der Internationalen Gewerkschaft der Nahrungsmittel- und Landwirtschaftsarbeiter (IUL), meint dazu: «Es ist natürlich bedauerlich, dass in die Schweiz importierte Lebensmittel 52 Pestizide enthalten, die als zu gefährlich gelten, um im eigenen Land verwendet zu werden.»
«Aber es ist auch äusserst besorgniserregend, dass Landarbeiter in Ländern, in denen das Obst und Gemüse angebaut wird, immer noch mit diesen Pestiziden arbeiten müssen und dafür ihre Gesundheit, ja sogar ihr Leben riskieren».
Woher kommen die Importe mit den Rückständen?
Die Lebensmittel, in denen am häufigsten verbotene Pestizide gefunden wurden, stammten aus asiatischen Ländern, allen voran Thailand, Vietnam und Indien. Fast die Hälfte der betroffenen Proben entfiel allein auf diese drei Länder. Allerdings wurden Lebensmittel aus diesen Ländern von allen Importen aus Drittstaaten auch am häufigsten kontrolliert, nachdem in den Vorjahren bereits Grenzwertüberschreitungen festgestellt worden waren.
Rückstände verbotener Pestizide sind bei Lebensmitteln aus diesen Ländern besonders häufig: Bei Obst und Gemüse aus Thailand oder Indien ist jede fünfte Probe positiv, im Falle von Vietnam jede dritte. Bei einer Ölsaat-Probe aus Thailand wurden sogar 15 verbotene Pestizide festgestellt.
Bei Lebensmitteln aus Südafrika, Brasilien, Kolumbien und Peru wurden vergleichsweise wenige Kontrollen durchgeführt. Dies, obwohl diese Länder zu den Hauptexporteuren von Obst in die Schweiz gehören, und obwohl dort nachweislich grosse Mengen an giftigen Pestiziden zur Anwendung kommen. Unser Bericht von 2019 zeigt, dass insgesamt rund ein Drittel der in Brasilien verwendeten Pestizide in der Schweiz nicht zugelassen sind.
Lücken in der Gesetzgebung
Dabei dürften verbotene Pestizide laut Schweizer Gesetzgebung gar nicht auf unseren Tellern landen. Ist ein Pestizid hierzulande nicht bzw. nicht mehr zugelassen, gilt die sogenannte «Bestimmungsgrenze» (0,01 mg/kg), also die geringste nachweisbare Rückstandskonzentration.
Jedoch ist die technische Bestimmungsgrenze heute oft viel geringer. Bei vielen Wirkstoffen liegt sie bei gerade einmal 0,005 mg/kg oder sogar 0,001 mg/kg, wie die Daten des BLV zeigen. So werden Lebensmittel, die Rückstände verbotener Pestizide enthalten, von den Behörden für «vollständig konform» erachtet, sofern die Rückstandskonzentration unter 0,01 mg/kg liegt. Dies trifft auf zwei Drittel der 2017 nachgewiesenen verbotenen Pestizide zu.
Ein weiteres Problem ist, dass das BLV «auf Begehren» eine «Einfuhrtoleranz»festlegen kann, welche die Bestimmungsgrenze übersteigt. Laut Gesetz ist dies jedoch nicht möglich, wenn das Pestizid aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht zugelassen ist.
Trotz Einschränkung ist diese Praxis aber weit verbreitet: Bei rund zwei Dritteln der 163 Wirkstoffe, die auf der Liste jener Stoffe stehen, die ausdrücklich «wegen ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen oder auf die Umwelt» verboten sind, wurde ein Grenzwert über der Bestimmungsgrenze festgelegt.
So beträgt die Einfuhrtoleranz für Profenofos-Rückstände in Peperoni mit 3 mg/kg das Dreihundertfache der Bestimmungsgrenze von 0,01 mg/kg. Für Permethrin-Rückstände in Gewürzen, Tee und Kaffee liegt sie bei 0,1 mg/kg, für Malathion-Rückstände in Zitrusfrüchten bei 2 mg/kg. Und dies, obwohl die gesundheitsschädigende Wirkung dieser Pestizide erwiesen ist.
Was meint das BLV dazu? In manchen Fällen «ist es möglich, Einfuhrtoleranzen festzulegen, die für die Gesundheit der Konsumierenden unbedenklich sind», auch wenn ein Pestizid aus Gründen der Gesundheit verboten wurde, schreibt uns das Bundesamt auf Anfrage. Das Bundesamt führt als Beispiel ein Produkt an, das in der Schweizer Landwirtschaft wegen einer in hohen Dosen schädlichen Wirkung auf Anwenderinnen verboten wurde. Im Vergleich dazu kämen Konsumenten bei Rückständen nur mit Spuren davon in Berührung.
Mit dieser Auslegung nimmt sich das Amt einige Freiheiten in Bezug auf die Schweizer Gesetzgebung. Und die Gesundheit der Bauern und der Bevölkerung der ärmeren Länder, die Nahrungsmittel für den Schweizer Markt produzieren, wird vollständig ignoriert.
Das Diktat der Pestizidhersteller
In den meisten Fällen wurden die Einfuhrtoleranzen nicht vom BLV, sondern von seinem europäischen Pendant, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) definiert und eins zu eins in schweizerisches Recht übertragen. Ein aktueller Bericht der NGO Corporate Observatory Europe (CEO) macht aber deutlich, welch enormen Druck die Pestizidhersteller und verschiedene Handelspartner auf die EU ausüben, damit sie Rückstände gewisser gefährlicher Pestizide in importierten Lebensmitteln toleriert.
Im vergangenen März veröffentlichte eine Koalition aus NGO und Gewerkschaften einen offenen Brief und forderte die EU-Kommission auf, sich diesem Druck zu widersetzen. Ausserdem verlangen die Organisationen von der EU, dass sie keine Pestizide mehr in Drittländer ausführt, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit EU-weit verboten wurden.
2018 ging Frankreich mit gutem Beispiel voran und verbot die Vermarktung von Lebensmitteln, die mit EU-weit verbotenen Pestiziden hergestellt wurden. Gleichzeitig beschloss Frankreich ein Verbot, solche Pestizide zu produzieren, zu lagern oder in Verkehr zu bringen. Der von den Pestizidherstellern angefochtene Gesetzesartikel wurde jüngst vom Verfassungsgericht für gültig erklärt. In ihrer Entscheidung anerkannte die oberste verfassungsrechtliche Instanz Frankreichs, dass die Einschränkung der unternehmerischen Freiheit angesichts der «möglichen Schäden, die sich für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ergeben», gerechtfertigt sei.
Die Europäische Kommission bezieht Stellung
In einem am 20. Mai veröffentlichten Bericht räumt die Europäische Kommission ein, dass die Einfuhr von Lebensmitteln, die mithilfe von in der EU verbotenen Pestiziden hergestellt wurden, im Widerspruch zu den Erwartungen der Verbraucher stehe. Die Praxis wirke sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft sowie auf die Menschen und die Umwelt in den Produktionsländern der importierten Produkte aus.
Die EU-Kommission schlägt daher vor, die Bestimmungen über die Rückstandshöchstwerte für Pestizide, die wegen ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit verboten sind, zu präzisieren. Sie zieht ausserdem eine Überarbeitung der entsprechenden Verordnung in Erwägung, um darin Umweltaspekten stärker Rechnung zu tragen.
Die EU werde ausserdem «das gesamte ihr zur Verfügung stehende Instrumentarium der Diplomatie, Handelspolitik und Entwicklungshilfe nutzen, um – soweit möglich – für das schrittweise Verbot der Verwendung von Pestiziden, die in der EU nicht mehr genehmigt sind, zu werben und sich weltweit für die Verwendung risikoarmer Stoffe und Alternativen zu Pestiziden einzusetzen».
Der Doppelmoral ein Ende setzen
Die Schweiz, die bei gefährlichen Pestiziden noch immer mit zweierlei Mass misst, muss auf dieses starke Signal aus Brüssel hören. Der Bundesrat muss dafür sorgen, dass hierzulande verbotene Wirkstoffe weder exportiert noch als Rückstände in Agrarprodukten importiert werden.
Die Behörden müssen zudem die Gesetzgebung zu Rückständen in Lebensmitteln konsequent durchsetzen und dürfen keine Einfuhrtoleranzen für Pestizide mehr gewähren, die aufgrund ihrer gesundheitsschädigenden Wirkung verboten sind. In Anlehnung an die EU-Bestrebungen soll diese Bestimmung auch für Pestizide gelten, die aus Umweltschutzgründen verboten sind.
Mit dieser kohärenten Position würde die Schweiz nicht nur die Sicherheit der Konsumierenden erhöhen, sondern auch die Gesundheit der Bäuerinnen und Bauern und der Bevölkerung sowie die Umwelt in jenen Entwicklungs- und Schwellenländern besser schützen, die Nahrungsmittel für den Schweizer Markt herstellen.
Hochgefährliche Pestizide müssen endlich vom Markt genommen werden, und zwar weltweit.