Engagementvereinbarung

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Du solltest in Kürze eine E-Mail mit der Engagementvereinbarung erhalten. Falls nicht, dann versuche es nochmals (vielleicht hatte es einen Tippfehler in der E-Mailadresse) oder melde Dich bei: regrus@publiceye.ch

Engagementvereinbarung

Kurzbeschreibung der Freiwilligentätigkeit

Mitglieder der Regionalgruppen (Regrus) sind ein wichtiger Teil von Public Eye und tragen dazu bei, die Anliegen, Forderungen und Kampagnen von Public Eye in ihrer Region zu verbreiten.

Pflichten des Regru-Mitglieds

Verschwiegenheit: Regru-Mitglieder verpflichten sich, ihnen sämtliche durch das Freiwilligenengagement bekannt gewordenen oder anvertrauten Geschäftsvorgänge gegenüber Dritten strengstes Stillschweigen zu bewahren, auch nach Beendigung des Engagements.

Sorgfaltspflicht: Regru-Mitglieder bekennen sich dazu, sich in ihrem Freiwilligenengagement umsichtig zu verhalten und der nötigen Sorgfalt Genüge zu tun. Sie halten sich an das Prinzip der Gewaltfreiheit.

Vermeiden von Interessenskonflikten: Kollidieren Interessen der Organisation mit Interessen von Regru-Mitgliedern, legen die betreffenden Mitglieder dies der Geschäftsstelle offen.

Leistungen der Geschäftsstelle

Begleitung: Regru-Mitglieder werden in ihrer freiwilligen Tätigkeit von einer verantwortlichen Person in der Geschäftsstelle begleitet.

Versicherungsschutz: Regru-Mitglieder sind in ihrem Freiwilligenengagement haftpflichtversichert. Die Geschäftsstelle steht im Rahmen des Gesetzes gegenüber Dritten für die Handlungen der Freiwilligen ein, sofern letztere Public Eye nicht absichtlich oder grob fahrlässig Schaden zufügen.

Weiterbildung: Regru-Mitglieder können kostenlos Informationsveranstaltungen oder Kurse von Public Eye besuchen.

Gratis-Mitgliedschaft: Regru-Mitglieder erhalten während ihres Engagements eine Gratismitgliedschaft bei Public Eye.

Spesen: Effektive Auslagen, die im Zusammenhang mit dem Freiwilligeneinsatz anfallen, werden durch die Geschäftsstelle entschädigt.

Einsatzbestätigung: Auf Wunsch erhalten Regru-Mitglieder eine Einsatzbestätigung.

Die Unterzeichnenden erklären sich zu den oben aufgeführten Punkten einverstanden und haben Kenntnis genommen vom Handbuch für Regru-Mitglieder.

Die freiwillige Tätigkeit kann ohne Angaben von Gründen von beiden Seiten jederzeit durch schriftliche Erklärung an den Vertragspartner beendet werden, ohne dass es einer Kündigungsfrist bedarf.