Pelargonium
1. Mai 2018
Die deutsche Firma Dr. Willmar Schwabe, deren Pelargonium-Produkt Umckaloabo wesentlich zum Umsatz des Unternehmens beiträgt, hat diverse Patente auf die medizinische Verwendung der Kap-Pelargonie angemeldet.
Eine eklatante Verletzung der Biodiversitätskonvention
Mit Umckaloabo macht das Unternehmen auch bedeutende Gewinne. Gegen vier Patente hat Public Eye gemeinsam mit ihren Partnern in Südafrika 2008 und 2009 beim Europäischen Patentamt (EPA) Einspruch erhoben. Dies weil es sich bei den Patenten um illegitime und illegale Aneignungen von traditionellem Wissen und genetischen Ressourcen handelt, die in eklatantem Widerspruch zur Biodiversitätskonvention stehen.
Etappensieg gegen die Biopiraterie
Im Januar 2010 hatte das EPA einem ersten Einspruch stattgegeben und ein Pelargonium-Patent auf ein Extraktionsverfahren widerrufen. Im Mai 2010 war es dann soweit: Schwabe zog unter dem Druck der Einsprüche fünf Patente zurück – ein Etappensieg im Kampf gegen die Biopiraterie.
«Der nächste Schritt besteht darin, Biopiraterie auch jenseits des Patentsystems zu bekämpfen», erklärte dazu François Meienberg von Public Eye. "Die Nutzer biologischer Ressourcen und traditionellen Wissens müssen die Vorschriften der Biodiversitätskonvention erfüllen, insbesondere jene zur vorherigen informierten Zustimmung und gerechten Aufteilung des Nutzens.» Gefragt ist Gerechtigkeit, nicht Wohltätigkeit. Solange der Nutzen nicht aufgrund einvernehmlich festgelegter Bedingungen mit denjenigen geteilt wird, die ihr traditionelles Wissen und ihre genetischen Ressourcen zur Verfügung stellen, bleibt das Problem der Biopiraterie bestehen.