Generalversammlung 2020
Schriftliche Durchführung, 30. Juli 2020
Die gegenwärtigen Einschränkungen haben sich zwar etwas gelockert, leider jedoch nicht ausreichend, um eine Generalversammlung (GV) im üblichen Rahmen durchzuführen. In einer Ausnahmesituation braucht es daher eine Ausnahmelösung. Gemäss Artikel 6b der Verordnung Nr. 2 des Bundesrates vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus kann die Organisatorin einer Generalversammlung ihren Mitgliedern vorschlagen, ihre Rechte ausschliesslich schriftlich wahrzunehmen.
Die GV wird formell am 30. Juli 2020 abgehalten. Sie besteht aus der Auszählung der eingegangenen Stimmzettel und der Erstellung eines Protokolls, in dem die getroffenen Entscheidungen und die abgegebenen Stimmen festgehalten werden. Die Entscheidungen der GV werden im Magazin vom September 2020 kommuniziert.
Auf der Tagesordnung steht die Verabschiedung des Jahresabschluss 2019 sowie die Wahl der Vorstandsmitglieder und ihrer Präsidentin.
Alle Mitglieder sind eingeladen, an der Generalversammlung teilzunehmen und erhalten entsprechende Informationen auf dem Postweg.