65‘000 Menschen aus 30 Ländern: Rekordeinspruch gegen Syngenta-Patent auf Tomaten
Zürich/Bern/Basel, 12. Mai 2016
2015 genehmigte das EPA das Syngenta-Patent EP 1515600 auf Tomaten mit einem hohen Gehalt an gesundheitsfördernden Flavonolen. Die für den Patentschutz notwendige „Erfindung“ besteht jedoch nur gerade darin, Tomaten aus ihrer Ursprungsregion in Peru mit handelsüblichen Sorten zu kreuzen, um so die gewünschten Wild-Gene in gezüchtete Tomaten zu übertragen. Dabei verbietet das europäische Patentrecht ausdrücklich sowohl Patente auf Pflanzensorten als auch solche auf konventionelle Züchtung. Der Einspruch soll erreichen, dass dieses widerrechtlich erteilte Patent für nichtig erklärt wird. Am EPA wurden bislang etwa 1400 Patentanträge eingereicht, die konventionelle Züchtungen betreffen. Bei 180 wurde bereits positiv entschieden.
Die rekordhohe Beteiligung an diesem formellen Einspruch ist ein klarer Auftrag an die Politik, entschiedener gegen Patente auf Pflanzen und Tiere vorzugehen. Solche Patente gefährden die Zukunft der Pflanzenzüchtung und erfüllen den Tatbestand der Biopiraterie. Durch die Privatisierung und Monopolisierung genetischer Ressourcen verlieren Züchter und Züchterinnen den freien Zugang zum Zuchtmaterial und die Ursprungsländer die Rechte an ihrem biologischen Reichtum.
Während der Einspruch-Übergabe in München berät ein Ausschuss der Europäischen Patentorganisation, der auch die Schweiz angehört, die Problematik von Patenten auf Saatgut. Pro Specie Rara, Swissaid und die EvB fordern von der Schweizer Vertretung konkrete Vorschläge, wie solche Patente in Zukunft verhindert werden können. Das in dieser Frage federführende Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat sich dazu trotz mehrmaligem Nachhaken bislang nicht positioniert.
Weitere Informationen hier oder bei:
François Meienberg, Erklärung von Bern, 044 277 70 04, food@evb.ch
Fabio Leippert, Swissaid, 031 350 53 52, f.leippert@swissaid.ch
Béla Bartha, 076 588 73 70, bela.bartha@prospecierara.ch