ACTA: Die Schweiz darf dieses Gesundheit und Demokratie gefährdende Abkommen nicht unterzeichnen
10. Februar 2012
Entgegen der Beteuerungen seiner Verfechter löst ACTA das Problem des Medikamentenhandels mit nicht zugelassenen oder minderwertigen Präparaten nicht. Juristisch bedeutet „Fälschung“ eine Verletzung von Markenrechten. ACTA greift deshalb nur, wenn geistiges Eigentum im Sinne von Markenrechten verletzt wird. Aber auch echte Generika, deren Namen eingetragenen Marken ähneln, könnten künftig beim Ländertransit vom Zoll beschlagnahmt werden. So wie Internet Provider zur Netzpolizei avancieren sollen, um Urheberrechte durchzusetzen, soll der mit Steuergeldern finanzierte Zoll die Interessen privater Pharmakonzerne durchsetzen.
Seit 2008 kam es beim Generikahandel an europäischen Grenzen bereits zu zwanzig Beschlagnahmungen. Ein Grossteil dieser Ware stammt aus Indien, der „Apotheke des Südens“, die weltweit 80 Prozent aller HIV-Generika produziert. Aufgrund der Beschlagnahmungen konnten Tausende von PatientInnen nicht (weiter) behandelt werden. Unter dem steigenden öffentlichen Druck haben die 37 ACTA-Länder einige besonders kontroverse Bestimmungen bereits gestrichen. Trotzdem geht das Abkommen noch weit über die im Rahmen der WTO global verhandelten Regelungen hinaus. Studien des europäischen Parlaments, aber auch von Universitäten und NGOs wie der EvB belegen eindeutig, das weitere grosse Gefahren von ACTA ausgehen.
Die EvB protestiert auch gegen die skandalöse Intransparenz des Verhandlungsprozesses. Trotz seiner Bedeutung wurde ACTA zwischen 2007 und 2010 hinter verschlossenen Türen beschlossen – notabene von 35 OECD-Staaten und nur zwei Schwellen- und Entwicklungsländern (Mexiko und Marokko). „ACTA ist eine sehr schlechte Antwort auf sehr legitime Fragen“, bedauert EvB-Gesundheitsexperte Patrick Durisch. „Die faktische Stärkung der Markenrechte durch ACTA löst nicht das Problem mit nicht zugelassenen Medikamenten, sondern nützt primär den Interessen der Industrieländer und ihrer Unternehmen.“
Zu ACTA
An den Verhandlungen zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) haben folgende Länder teilgenommen: Australien, Kanada, Südkorea, die USA, Japan, Marokko, Mexiko, Neuseeland, Singapur, die Schweiz und die 27 EU Mitgliedstaaten.Aktuell haben die Schweiz, Mexico wie auch fünf EU-Länder, darunter Deutschland und Holland, das Abkommen noch nicht unterzeichnet. Mehrere europäische Länder, haben das Abkommen zwar unterzeichnet, die Ratifizierung jedoch ausgesetzt. Das europäische Parlament ist gespalten. Der ACTA-Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Kader Arif, ist Ende Januar unter Protest zurückgetreten. Er nannte den Prozess, der zum Abkommen geführt hat, eine "Maskerade".