Erklärung von Bern begrüsst die bundesrätliche Ächtung des Syngenta-Pestizids Paraquat
2. Dezember 2002
Die Erklärung von Bern und weitere Nichtregierungsorganisationen aus der ganzen Welt sind erfreut, dass sich die Schweiz in Zukunft dafür einsetzt, dass Paraquat in den Annex III der PIC-Konvention* aufgenommen wird. Das PIC-Abkommen schreibt vor, dass bestimmte gefährliche Chemikalien und Pflanzenschutzmittel nur dann exportiert werden dürfen, wenn das importierende Land ausdrücklich zustimmt. Dieses Abkommen bietet insbesondere Bauern und LandarbeiterInnen in den Länder des Südens einen besseren Schutz, da diese oft nicht in der Lage sind, hochgiftige Pestizide wie Paraquat sicher zu handhaben.
Es war bisher nicht bekannt seit wann und warum das umstrittene Herbizid Paraquat in der Schweiz verboten ist. Die Antwort des Bundesrates auf das Postulat von Josef Zisyadis schafft auch hier Klarheit: Aufgrund der hohen Toxizität – insbesondere bei missbräuchlicher Verwendung - ist Paraquat seit dem 31.12.1989 in der Schweiz nicht mehr zugelassen. Nach Schweden und Finnland war die Schweiz somit eines der ersten Länder, welches das Produkt verboten hat. Weitere Länder wie Österreich, Dänemark, Slowenien und vor wenigen Wochen auch Malaysia sind seither dazugekommen. Auch Firmen wie Chiquita verwenden das Produkt prinzipiell nicht mehr.
Paraquat ist eines der grossen Verkaufsschlager des Agrokonzerns Syngenta mit Sitz in Basel. Eine Koalition von NGOs** aus der ganzen Welt fordert von Syngenta seit April dieses Jahres den Produktionsstopp dieses hochgiftigen Unkrautvertilgungsmittels, welches bereits allzu viele Opfer gefordert hat. „Wenn selbst die Schweiz Paraquat wegen der hohen Toxizität verbietet, dann ist es auch für Syngenta höchste Zeit, das Produkt vom Markt zu nehmen “folgert François Meienberg der Erklärung von Bern. Syngenta steckt jedoch den Kopf in den Sand und hält krampfhaft am Produkt fest. Mit der neuen Paraquatfabrik in China soll der Absatz in Entwicklungsländern gar noch gesteigert werden.