Exportrisikogarantie für Ilisu-Staudamm: Kuscht der Bundesrat vor der Türkei?
14. März 2007
Trotz Bedenken hatte der Bundesrat im vergangenen Dezember eine Grundsatzzusage für eine Exportrisikogarantie an die vier Schweizer Firmen Stucky, Colenco, Maggia und Alstom für Generatorenlieferungen für das hoch umstrittenen Staudammprojekt Ilisu gesprochen. Dabei wurde vereinbart, dass die Türkei zuerst 30 zusätzliche Auflagen bedingungslos erfüllen muss, bevor die endgültige Genehmigung der Exportrisikogarantie erfolgt. Doch im Februar 2007 sickerte durch, dass die Türkei den Regierungen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz ein Ultimatum bis zum 30. März gestellt hat, sonst werde das Projekt neu ausgeschrieben. Die Erklärung von Bern (EvB) und befreundete Nichtregierungsorganisationen befürchten, dass die Türkei mit diesem Ultimatum lediglich davon ablenken will, dass sie die geforderten internationalen Kriterien nicht einhalten kann.
Statt vor dem türkischen Druck einzuknicken, sollte sich der Bundesrat ein Beispiel an Deutschland nehmen, findet die EvB. Der dort am letzten Donnerstag erwartete Entscheid einer interministeriellen Kommission kam nicht zustande, weil sich das zuständige Entwicklungsministerium querlegte. Presseberichten zufolge sieht das Ministerium die grossen Probleme des Staudamms weiterhin nicht befriedigend gelöst: Die gefordete Analyse der Auswirkungen auf Umwelt- und Ökosysteme fehlen demnach ebenso wie Details im Umsiedelungsplan und eine Anlaufstelle für Klagen der Betroffenen. Schliesslich habe es die Türkei auch versäumt die direkt betroffenen Anrainerstaaten Irak und Syrien einzubeziehen.
Mit zeitgleichen Aktionen heute um 11 Uhr in Berlin, Wien, Istanbul und Bern wird daher heute ein weiteres Signal an die verantwortlichen Regierungen gesendet, den Entscheid für ein derart umstrittenes Projekt neu zu überdenken. Die EvB protestiert auf dem Berner Bärenplatz und fordert den Bundesrat konkret auf, erstens alle Zusatzauflagen unverzüglich zu veröffentlichen, zweitens eigenhändig zu prüfen, ob inzwischen ein Abkommen zwischen der Türkei und den Anrainerstaaten besteht und drittens eine endgültige Garantie grundsätzlich erst dann zu sprechen, wenn alle Auflagen erfüllt sind.