Giftexporte: In der Schweiz verbotenes Syngenta-Pestizid verschmutzt brasilianisches Trinkwasser
Lausanne, Zürich, 9. Januar 2020
Laut von Public Eye eingesehenen Daten des Bundesamts für Umwelt (BAFU) sind vorletztes Jahr 37 Tonnen Profenofos von der Schweiz nach Brasilien ausgeführt worden. Dieses Insektizid gehört zur Klasse der Organophosphate und steht auf der Liste jener Stoffe, die in der Schweiz wegen ihrer Auswirkungen auf Gesundheit oder Umwelt verboten sind. Profenofos ist ein starkes Nervengift, das für Wasserorganismen, Vögel und Bienen extrem schädlich ist und beim Menschen – insbesondere Kindern – die Entwicklung des Gehirns beeinträchtigen kann. Es wirkt ähnlich wie das Insektizid Chlorpyrifos, welches in der EU kürzlich verboten wurde.
Obschon der Name der Exportfirma auf den Dokumenten geschwärzt ist, besteht keinerlei Zweifel, dass es sich dabei um Syngenta handelt. Der Basler Konzern – mit über zehn Milliarden US-Dollar Umsatz (2018) die Nummer eins im globalen Pestizidmarkt – ist aktuell nämlich die einzige Firma, die in Brasilien Produkte verkaufen darf, welche Profenofos enthalten. Der weltweite Profenofos-Umsatz wird auf etwa 100 Millionen US-Dollar geschätzt. Syngentas Verkäufe dürften rund einen Viertel davon ausmachen. In Brasilien, dem grössten Markt des Agrochemie-Giganten, wurden im Trinkwasser von Millionen Menschen Rückstände von Profenofos nachgewiesen. Das zeigt unsere Analyse der Daten des nationalen Programms für Trinkwasserüberwachung 2018–2019. In jeder zehnten Probe sind die ermittelten Profenofos-Werte so hoch, dass das Wasser in der Schweiz als für den menschlichen Konsum ungeeignet eingestuft würde. Am stärksten betroffen sind die Bundesstaaten São Paulo und Minas Gerais.
Der Bundesrat weigert sich, den Export von in der Schweiz verbotenen Pestiziden zu untersagen. Er bevorzuge Massnahmen, welche «die Wirtschaftsfreiheit weniger stark beschränken» würden, wie er in seiner Antwort auf eine Motion von Lisa Mazzone (Grüne/GE) schrieb, die 2017 eingereicht und mittlerweile abgeschrieben wurde. Stattdessen legte er einen Entwurf für eine Verordnungsänderung vor, wonach die Ausfuhr bestimmter bei uns verbotenen Pflanzenschutzmittel künftig der vorgängigen und ausdrücklichen Zustimmung des Einfuhrlandes bedürfte. Das ist jedoch völlig unzureichend, um den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt zu gewährleisten.
Auch Baskut Tuncak, UNO-Sonderberichterstatter für toxische Substanzen und Menschenrechte, forderte die Schweizer Behörden im November in einem offenen Brief dazu auf, ein solches Exportverbot zu verhängen. Er erinnerte daran, dass die Staaten verpflichtet sind, «grenzüberschreitend» zu verhindern, dass Arbeitnehmende gefährlichen Stoffen, einschliesslich Pestiziden, ausgesetzt werden. Das neue Parlament muss jetzt handeln, um diese giftigen Exporte endlich zu stoppen.
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Carla Hoinkes, Fachbereich Landwirtschaft, , 044 277 79 04