«Grüner Knopf»: Staatliches deutsches Textillabel garantiert keinen Menschenrechtsschutz

Public Eye und FEMNET haben die Berichterstattung von Modeunternehmen analysiert, deren Produkte mit dem «Grünen Knopf» des deutschen Entwicklungsministeriums zertifiziert sind. Das ernüchternde Resultat ein Jahr nach dessen Start: Wegen Mängeln beim Standard und Prüfprozess liefert der «Grüne Knopf» auch in der Schweiz nicht, was er verspricht, nämlich ohne Ausbeutung und Umweltverschmutzung hergestellte Kleider und Textilwaren. Siegelgeber und -nehmer müssen dringend nachbessern.
© BMZ

Der vom deutschen Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im September 2019 lancierte «Grüne Knopf» hat grosse Erwarten geweckt. Bei T-Shirts, Mützen oder Bettwäsche, die das amtliche Siegel tragen, sollen Konsumierende sicher sein, dass diese Textilien «sozial» und «ökologisch» produziert wurden. Aber auch, dass die Unternehmen dahinter ihre entsprechenden Sorgfaltspflichten wahrnehmen. Konkret verlangt das BMZ, dass Firmen menschenrechtliche Risiken entlang ihrer Lieferkette prüfen, bei Bedarf effektive Massnahmen dagegen ergreifen, darüber öffentlich berichten und Beschwerdemöglichkeiten für potenziell Betroffene haben.

Nach diesen Unternehmenskriterien haben Public Eye und das deutsche FEMNET die öffentliche Kommunikation von 31 «Grüner-Knopf»-Firmen untersucht. Viele davon vertreiben ihre zertifizierten Produkte auch in der Schweiz, darunter Vaude, Lidl oder Hess Natur. Nur gerade 8 der 31 gehen jedoch auf Menschenrechtsrisiken in ihren jeweiligen Produktionsländern ein. Das Gleiche gilt für Risiken, die durch ihre Einkaufspraktik entstehen. Über das Ausmass und die Schwere des Risikos nicht existenzsichernder Löhne für ihre Näherinnen berichten sogar nur zwei Unternehmen. Und nur drei «Grüne-Knopf»-Träger legen dar, wie sie mit dem Branchenproblem der geschlechtsspezifischen Gewalt am Arbeitsplatz umgehen. Ähnlich düster sieht es bezüglich der in den Produktionsländern häufig nicht gewährleisteten Gewerkschaftsfreiheit aus.

Angesichts dieser Befunde muss das BMZ schnell gegensteuern und so verhindern, dass mit seinem Label eine oberflächliche Sorgfaltsprüfung und somit Greenwashing betrieben wird. Unternehmen, welche zentrale Menschenrechtskriterien bloss teilweise erfüllen oder deren Umsetzung nur vollmundig ankündigen, dürfen keinen «Grünen Knopf» bekommen. Problematisch ist zudem, dass für in der EU hergestellte Produkte kein Nachweis für die Einhaltung der sozialen Kriterien erbracht werden muss. Denn auch «Made in Europe» ist schon lange kein Garant mehr für menschenwürdige Arbeits- und Herstellungsbedingungen.

Hier geht’s zum kurzen Factsheet und zum ausführlichen Bericht.

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