Handelsabkommen gegen Fälschungen: öffentliches Interesse in Gefahr
25. Juni 2010
Seit 2007 verhandelt eine Anzahl der reichsten Länder, darunter die Schweiz, unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Handelsabkommen gegen Produktepiraterie (Anti-Counterfeiting Trade Agreement). Unter Druck der NRO, des Europäischen Parlaments und einiger Bürgerbewegungen wurde der Entwurf des Abkommens im April endlich veröffentlicht. Die Befürchtungen, dass Grundrechte verletzt, Praktiken, die nichts mit Fälschung zu tun haben als kriminelle Vergehen eingestuft und der Schutz des geistigen Eigentums verschärft werden sollen, haben sich leider bewahrheitet. Dies dürfte insbesondere für den Zugang der armen Länder zu Medikamenten verhängnisvolle Folgen haben.
Die Gefahr ist gross, dass legal hergestellte Generika - für viele Länder des Südens überlebensnotwendig - in Zukunft immer mehr gefälschten Medikamenten gleichgestellt werden. Dies zeigen die in den Jahren 2008 und 2009 bereits mehrmals erfolgten Beschlagnahmungen von Generika im Transit durch Europa. Nach der Einführung der neuen Normen, bei deren Erarbeitung die Länder des Südens nicht am Verhandlungstisch sassen, stünden diese vor grossen Schwierigkeiten die Flexibilität, die ihnen die WTO-Abkommen einräumen, auch tatsächlich zu Nutzen. Patrick Durisch, Bereichsleiter Gesundheit der Erklärung von Bern, unterstreicht denn auch: „Schlussendlich trägt das ACTA auf völlig undemokratische Weise dazu bei, ein Klima des Generalverdachts zu schaffen, Ressourcen zu verschleudern und immer mehr Aufgaben zur Durchsetzung des Patent- und Markenschutzes, die in den privatrechtlichen Bereich fallen, an die öffentliche Hand zu delegieren. Zudem löst das ACTA das Problem der gefälschten Heilmittel oder Medikamente minderer Qualität nicht, obwohl doch dies das wirkliche Problem im Gesundheitswesen ist. Eine Verschärfung der nationalen Kontrollmechanismen wäre viel wirksamer, um gegen dieses Problem vorzugehen.
Die BefürworterInnen eines offenen und freien Internets sind beunruhigt über die im vorliegenden Text enthaltenen Massnahmen, welche die Freiheiten des Individuums einschränken und aus den Internetdienstanbietern Polizisten des virtuellen Raums machen. Die Vorschläge sehen übrigens keine Kontrolle durch eine Drittinstanz oder eine rechtliche Einsprachemöglichkeit vor.
Die Erklärung von Bern und mit ihr eine Allianz von internationalen und Schweizer NGO hat deshalb das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum um ein Treffen mit den Ländern, die an den ACTA-Verhandlungen teilnehmen, gebeten. Diese Begegnung, die am 28. Juni in Luzern mit je einem Dutzend VertreterInnen beider Seiten stattfinden soll, ermöglicht es den Akteuren der Zivilgesellschaft, die bisher von den Verhandlungen ausgeschlossen wurden, auf die Gefahren und möglichen Auswirkungen des ACTA aufmerksam zu machen. Die NGO lehnen das Abkommen in seiner jetzigen Form klar ab.