Konzernverantwortung: Untätiger Bundesrat, Konzernlobby lügt
Medienmitteilung Konzernverantwortungsinitiative, Zürich, 14. Dezember 2018
2016 hat der Bundesrat den nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Dieser fiel in jeder Hinsicht enttäuschend aus: Anstatt verbindliche Vorgaben zu Menschenrechten zu verankern, beschränkte sich die Schweiz auf eine ausgiebige Bestandesaufnahme bereits bestehender «Massnahmen». Der heute veröffentlichte Umsetzungsbericht erschöpft sich in der immer gleichen Leier, dass die Einhaltung der Menschenrechte für Konzerne freiwillig sein soll.
Selbst die vom Bundesrat als Basis des Umsetzungsberichts in Auftrag gegebene Studie kommt zu einem niederschmetternden Fazit. Die britische Consulting-Firma «twentyfifty» kommt zum Schluss, dass die seit Dezember 2016 durch den Bund eingeleiteten Massnahmen zur Umsetzung des NAP die entsprechenden Zielgruppen in den Unternehmen nicht, oder nur ungenügend, erreicht haben (S.52).
Diese Feststellung ignoriert der Bundesrat und verneint sämtliche Empfehlungen der externen Studie, die auf klare Schritte und eine kohärente Politik abzielen. Während Deutschland vorsieht, verbindliche Regeln einzuführen, wenn bis 2020 nicht mindestens 50 Prozent der grossen Unternehmen Prozesse der Sorgfaltsprüfung eingeführt haben, setzt der Bundesrat auf eine «Klärung der Erwartungen» und das «Entwickeln einer Kommunikationsstrategie».
Es ist entlarvend, dass der Bundesrat nicht einmal bei den bundesnahen Betrieben, wo er direkten Einfluss hat, für eine Implementierung der Uno-Leitprinzipien sorgt. Die Studie zeigt nämlich, dass diese sogar einen niedrigeren Umsetzungsgrad aufweisen als andere Unternehmen.
Fake-News mit Swissholdings
Swissholdings, Lobbyverband der Grosskonzerne, hat sich mit seiner heutigen Medienmitteilung als ernstzunehmender Partner von der Diskussion verabschiedet. Sie behaupten, die neue Studie zeige, dass 80 Prozent der Schweizer Grossunternehmen über eine konsistente Menschenrechtspolitik verfügten. Das ist eine glatte Lüge. Erstens schreiben die Autoren der Studie explizit auf Seite 28: «An dieser Stelle ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass es eine qualitative Studie ist und auf der Grundlage dieser Daten keine Aussagen über die gesamte Schweizer Wirtschaft gemacht werden können.» Zweitens ergibt die Online-Umfrage der Studie (135 Teilnehmende, davon 20% Grosskonzerne) ein anderes Bild. Auf Seite 31 ist zu lesen: «Auffallend ist, dass auch bei grossen Unternehmen mit mehr als 5000 Mitarbeiter/innen, gemäss Selbstauskunft weniger als die Hälfte Prozesse haben, menschenrechtliche Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Menschenrechte laufend zu ermitteln. Insgesamt hat nur eine kleine Minderheit von 20% diese Prozesse.»
Für Rückfragen
Chantal Peyer, Vorstand Verein Konzernverantwortungsinitiative
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