Pflanzen und Tiere für „nicht patentierbar“ erklärt: Überfällige EU-Interpretation nimmt Schweiz in die Pflicht

Medienmitteilung von Public Eye, Swissaid und Pro Specie Rara

Die EU-Kommission erklärte gestern, dass sie Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung für nicht patentierbar hält. Diese lang erwartete Stellungnahme steht in fundamentalem Widerspruch zur heute gängigen Praxis des Europäischen Patentamts, das bereits über 100 solche Patente (u.a. auf Tomaten und Peperoni) erteilt hat. Diese Patente haben auch in der Schweiz Gültigkeit.

Seit Jahren schon fordern Public Eye, Swissaid und Pro Specie Rara gemeinsam mit der internationalen Koalition „Keine Patente auf Saatgut!“, dass Patente auf konventionelle Pflanzen gestoppt werden. Zusammen mit Hunderttausenden von UnterstützerInnen haben sie dazu diverse Petitionen und Einsprüche eingereicht, wovon zwei gegen Syngenta-Patente auf Peperoni und Tomaten noch hängig sind. Gemäss der gestern bekannt gewordenen Interpretation der EU-Kommission hätten diese Patente gar nie erteilt werden dürfen.

Besorgt sind die NGOs vor allem wegen der Gefahr einer weiteren Monopolisierung von Saatgut und Lebensmitteln. Deshalb appellieren sie jetzt an die Schweizer Regierung, dafür zu sorgen, dass die Sicht der EU-Kommission umgehend in rechtlich bindende Regeln umgesetzt wird, die eine entsprechende Auslegung des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) sicherstellen.

Bereits diesen Juni haben NGOs dem Verwaltungsrat des Europäischen Patentamts (EPA) über 800‘000 Unterschriften übergeben. Dieses Gremium besteht aus Repräsentanten der 38 Mitgliedsländer, darunter die Schweiz, und wacht über die korrekte Auslegung des EPÜ, das „Patente auf Pflanzensorten und Tierarten“ und auf „im Wesentlichen biologische“ Züchtungsverfahren heute schon explizit untersagt. Diese Verbote wurden durch die Praxis des EPA aber systematisch unterlaufen.

Damit sich dies endlich ändert, verlangen Public Eye, Swissaid und Pro Specie Rara vom EPA-Verwaltungsrat rechtliche Klarstellungen die sicherstellen, dass die Verbote endlich wirksam werden: Die Definition von „im Wesentlichen biologischer Züchtung“ muss alle Methoden und alles biologische Material umfassen, das in der konventionellen Züchtung genutzt wird. Zudem muss gewährleistet sein, dass die Verbote nicht durch geschickte Formulierungen der Patentansprüche umgangen werden können.

Mehr Informationen bei:
François Meienberg, Public Eye, 044 277 79 04, francois.meienberg@publiceye.ch   
Fabio Leippert, Swissaid, 031 350 53 52, f.leippert@swissaid.ch
Béla Bartha, Pro Specie Rara, 076 588 73 70, bela.bartha@prospecierara.ch