Regierung und Universität von Zimbabwe sind entschlossen, Biopiraterie durch Schweizer Universität zu stoppen
28. Februar 2001
Die Vertreter der Universitäten Lausanne und Zimbabwe, der Vereinigung der traditionellen Heiler, sowie des Umweltministeriums von Zimbabwe einigten sich darauf, den Vertrag über den Zugang zu den biologischen Ressourcen sowie das eingereichte US-Patent neu zu verhandeln, da sie aus rechtlichen Gründen untragbar sind.Der stellvertretende Rektor der Universität Zimbabwe kritisierte am Treffen vom 16. Februar das Vorgehen der Universität Lausanne mit schärfsten Worten. Er hielt fest, dass ein Vertrag aus dem Jahr 1995 zwischen der Universität Lausanne und der Universität Zimbabwe vorsieht, dass sämtliche Patente gemeinsam angemeldet werden. Dennoch beantragte die Universität Lausanne 1997 ein Patent für einen Wirkstoff des Swartzia madagascariensis Baumes alleine. Sie hielt es nicht einmal für nötig die Leitung der Universität Zimbabwe darüber zu informieren. Somit wurde selbst dieser Inter-Universitäre Vertrag, der die notwendigen Erfordernisse für einen fairen Zugang zu genetischen Ressourcen bei weitem nicht erfüllt, von der Universität Lausanne nicht respektiert. Es ist dies ein weiteres Beispiel dafür, dass der illegale Zugang zu genetischen Ressourcen aus Ländern des Südens noch immer eher die Regel, denn die Ausnahme ist. Die Erklärung von Bern und CTDT verlangen, dass der Vertrag zwischen den Universitäten, welcher der Universität Lausanne den Zugang zu den Gift- und Heilpflanzen Zimbabwes ermöglicht, aus folgenden Gründen mit sofortiger Wirkung suspendiert wird: Die Regierung von Zimbabwe ist nicht Vertragspartei, obwohl dies die Biodiversitätskonvention verlangt. Am erwähnten Treffen hat die Vertreterin der Ministeriums für Umwelt und Tourismus bestätigt, dass ihr Ministerium die einzige zuständige Stelle ist, um den Zugang zu den genetischen Ressourcen Zimbabwes zu genehmigen.
Die Art und Weise wie im Vertrag die Aufteilung des Nutzens (Benefit Sharing) geregelt wird, entspricht nicht dem gängigen Massstab. So wird zum Beispiel die Aufteilung des Gewinnes aus einer allfälligen Kommerzialisierung eines Produktes gar nicht geregelt.
Im Vertrag werden nur die beiden Universitäten als Nutzniesser erwähnt. Auf diese Weise werden andere, wie zum Beispiel die traditionellen Heiler, lokale Gemeinschaften oder die Regierung von einer Ertragsbeteiligung ausgeschlossen. Auch eine andere Kompensation für den Zugang zum traditionellen Wissen (es handelt sich ja explizit um den Zugang zu Heilpflanzen) ist nicht vorgesehen.
Es scheint, dass der Zugang zu den Heil- und Giftpflanzen Zimbabwes der Universität Lausanne für einen Spottpreis erteilt wurde.
Die Erklärung von Bern und CTDT fordern das Ministerium für Umwelt und Tourismus von Zimbabwe auf, die Initiative zu ergreifen und die führende Rolle bei der Ausarbeitung eines Modell-Vertrages für den Zugang zu genetischen Ressourcen und die Aufteilung des Nutzens zu übernehmen. Ein solcher Vertrag muss Angaben über die vorherige informierte Zustimmung (Prior Informed Consent), gemeinsam vereinbarte Bedingungen (mutually agreed terms) und die Aufteilung des Nutzens beinhalten. Es ist darauf zu achten alle Beteiligten in das Vertragswerk miteinzubeziehen. Damit die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden, sollten Vertreter der Zivilgesellschaft die Möglichkeit haben das Vertragswerk einzusehen und zu kommentieren.
Mit den Neuverhandlungen bekommt die Universität Lausanne die Möglichkeit ihren guten Willen für einen fairen Vertrag unter Beweis zu stellen. Es bleibt zu hoffen, dass sie diese Chance wahrnimmt.