Swiss Connections in Panama Papers: Bundesrat muss Lücken in Geldwäscherei-Bekämpfung schliessen

Die 214 000 Briefkastenfirmen, deren Daten das International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ) analysiert hat, dienen primär dazu, Steuern zu hinterziehen und die Herkunft von Geldern zu verschleiern. Ausser Panama betrifft dieser epochale Skandal auch ganz stark die Schweiz. Denn das Leak zeigt neben der problematischen Rolle von Schweizer Anwälten und Banken auch einmal mehr die enge Verzahnung von Finanz- und Rohstoffplatz.

Die zweitmeisten Finanzintermediäre, welche über die Anwaltskanzlei Mossack Fonseca Briefkastenfirmen eingerichtet haben, stammen aus der Schweiz. Sie alleine haben in Panama über 34 000 Offshore-Konstrukte geschaffen – gut ein Sechstel aller Briefkastenfirmen, die das ICIJ gefunden hat. Unter den zehn Banken, die am meisten Offshore-Konstrukte verkauft haben, finden sich vier, die der Finanzmarktaufsicht FINMA unterstehen: Safra Sarasin, Credit Suisse Channel Islands, HSBC Private Bank (Suisse) und die Genfer Niederlassung der UBS. Laut Geldwäschereigesetz muss ein Finanzintermediär überprüfen, ob das Geld aus einer rechtmässigen Tätigkeit stammt und einen allfälligen Verdacht den Behörden zu melden. Sieht man, in welchem Masse Schweizer Intermediäre undurchsichtige Finanzkonstrukte schaffen, muss man die Erfüllung dieser Sorgfaltspflicht stark anzweifeln.

Anonyme Geldbussen reichen nicht

Die Enthüllungen des ICIJ haben weltweit heftige staatliche Reaktionen hervorgerufen. Die Schweizer Regierung aber blieb bisher stumm. Nur die FINMA hat angekündigt abzuklären, ob Schweizer Intermediäre geltende Bestimmungen verletzt haben. Hier geht aber es um das Herz der Geldwäscherei-Bekämpfung und es darf nicht sein, dass systematische Verstösse einmal mehr nur mit milden, anonymen Geldstrafen sanktioniert. Vielmehr muss die FINMA das Resultat ihrer Untersuchungen publik machen und der Bundesrat muss rechtliche Massnahmen vorschlagen, wie solche gängigen Verschleierungspraktiken künftig strenger geregelt werden können.

Zwielichtige Schnittstellen von Finanz- und Rohstoffplatz

In der Schweiz amten auch viele Anwälte als Intermediäre und bieten ihren Kunden massgeschneiderte Konstrukte an. Sie lassen Offshore-Firmen gründen und richten unter deren Phantasienamen Bankkonten ein, mit denen ihre Klienten nicht nur ihre Identität, sondern auch die oft illegitime Herkunft ihres Vermögens verbergen können. Wie der Tages-Anzeiger heute zeigt, sind Schweizer Anwälte wie Marc Bonnant, ein berühmter Genfer Strafrechtler, der für Leute wie den umstrittenen Benny Steinmetz arbeitet, stets zur Stelle, wenn es darum geht, dubiose Gelder zu parken. Doch nicht nur das: Sie verteidigen als Anwälte zudem die  Gesellschaften, die sie selbst ins Leben gerufen haben und verwalten.

Eklatante Gesetzeslücke

Diese Anwälte nutzen eine eklatante Lücke im Schweizer Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei aus. Das Geldwäschereigesetz ist nämlich nur dann auf sie anwendbar, wenn sie direkten Zugang zu jenen Geldern haben, die sie verwalten. Auch müssen Anwälte dank ihrem Berufsgeheimnis einen allfälligen Verdacht auf illegitime Herkunft von Geldern nicht melden. Diese Lücken gilt es schnellstmöglich zu schliessen.

Das wirksamste Mittel gegen undurchsichtige Finanztransaktionen sind aber öffentliche Register, die Auskunft über die wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften geben. Panama hat es bislang geschafft, sich dem wachsenden internationalen Druck zur Erhöhung der Transparenz in Bezug auf die wirtschaftlich Berechtigten von Firmen  zu entziehen. Doch auch in der Schweiz ist und bleibt die Situation höchst problematisch. Bislang sind nur börsennotierte Gesellschaften verpflichtet, Informationen über ihre wirtschaftlich Berechtigten zu veröffentlichen. Alle übrigen Firmen, darunter all die privat gehaltenen Schweizer Rohstoffhändler, dürfen diese Informationen der Öffentlichkeit und den Behörden vorenthalten. Wie lange noch?

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Oliver Classen, EvB-Mediensprecher, +41 44 277 70 06, oliver.classen(a)evb.ch

Olivier Longchamp, EvB-Finanzexperte, +41 21 620 03 09, longchamp(a)ladb.ch