Unternehmenssteuerreform II: Ein Betrug am Schweizer Volk und den Entwicklungsländern
1. Februar 2008
Tritt das Gesetz zur Unternehmenssteuerreform II in Kraft, so werden Dividenden von Teilhabern, die mehr als 10% der Aktien eines Unternehmens besitzen, zu 60% (für Privatvermögen) bzw. 50% (für Firmenvermögen) besteuert, während Lohneinkommen weiterhin zu 100% besteuert werden. Skandalös ist auch die Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer: Dies kommt einer indirekten Abschaffung der Kapitalsteuer gleich.
Diese Anreize für Kapitalgesellschaften, ihren Sitz in der Schweiz zu nehmen, verstärken auf internationaler Ebene den Steuerwettlauf nach unten. Ausserdem bedeuten Steuerrabatte für hohe Einkommen und finanzstarke Firmen grosse Steuereinbussen: Entweder müssen die Staatsausgaben gesenkt und damit die Sozialleistungen beschnitten werden, oder die öffentlichen Institutionen müssen sich verschulden, um dieselben Leistungen weiter erbringen zu können. „Durch die öffentliche Verschuldung wurde in den letzten 35 Jahren ein Teil der Lohneinkommen von Arbeiterinnen und Arbeitern in Vermögenseinkommen der Reichen umgewandelt“, sagt Maurizio Coppola von Attac Schweiz.
In einem Industrieland wie der Schweiz ist dieser steuerpolitische Ansatz problematisch, in Entwicklungsländern aber verheerend. In Ostafrika etwa führen sich Äthiopien, Kenia und Uganda auf einen Steuerwettbewerb, um Produzenten von Schnittblumen ins Land zu holen. Resultat: Den Regierungen dieser drei Länder fehlt es an Steuereinnahmen, die sie für ihre wirtschaftliche Entwicklung dringend benötigen. EvB-Expertin Anne-Kathrin Glatz gibt zu bedenken: „Die Schweiz engagiert sich in der Entwicklungszusammenarbeit. Sie verliert jedoch an Glaubwürdigkeit, wenn sie zugleich eine Steuerpolitik propagiert, welche die Entwicklung der ärmsten Länder blockiert.“
Die EvB und Attac Schweiz rufen daher dazu auf, am 24. Februar Nein zur Unternehmenssteuerreform II zu stimmen, denn:
- Steuern auf die Gesamtheit des Einkommens zu zahlen – Dividenden eingeschlossen – ist eine Solidaritätspflicht, in der Schweiz wie in den Entwicklungsländern.
- Steuern dürfen nicht als Kosten verstanden werden, sondern als Investitionen, die die öffentlichen Dienste und ihren breiten Zugang sichern und die Entwicklung der ärmsten Länder ermöglichen.
- Der Steuerwettlauf nach unten muss gestoppt werden, innerhalb der Schweiz wie auf internationaler Ebene.