Elf Gründe, warum Europa Patente auf Pflanzen und Tiere verbieten muss
29. April 2020
Der Bericht stellt elf Beispiele vor, die Fälle von Biopiraterie, Patentansprüche auf Gemüse, Bier und Gerste, und sogar landwirtschaftliche Nutztiere umfassen. Darunter sind spezielle Paprika-Pflanzen, die ursprünglich in Mexiko gesammelt wurden und deren Verwendung für die Zucht jetzt von Patentmonopolen erfasst werden soll. Andere Ansprüche betreffen natürliche Resistenzen gegen Erreger von Pflanzenkrankheiten bei Basilikum, Zuckermelonen mit intensiverer Rot-Färbung oder Endivien-Salat, der nach der Ernte nicht so schnell braun wird. Weitere Patentanträge beziehen sich auf Spinat, Mais, Tomaten, Lauch, Artischocken, Rüben, Brokkoli, Cassava, Sellerie, Baumwolle, Kartoffeln oder Reis, sowie auf Rinder, Schweine, Schafe, Pferde, Ziegen, Kaninchen und Geflügel.
Sie alle stammen nicht aus gentechnischen Verfahren, sondern sind das Ergebnis von zufälligen Prozessen, kombiniert mit Kreuzung und Selektion. Gemäss europäischem Patentrecht dürften solche Patente auf konventionelle Verfahren zur Züchtung nicht erteilt werden. Doch hat das europäische Patentamt EPA mit Entscheidungen des Verwaltungsrates und der Technischen Beschwerdekammer in den Jahren 2017 und 2018 erhebliche Unsicherheiten geschaffen. Angesichts der rechtlichen Widersprüche setzte das EPA 2019 alle weiteren Patentanträge im Bereich der konventionellen Züchtung aus. Es wird erwartet, dass im Jahr 2020 weitere Entscheidungen getroffen werden.
Der Bericht der Koalition Keine Patente auf Saatgut! (Public Eye ist Mitglied der Organisation) zeigt, wie Konzerne versuchen, noch mehr Kontrolle über die Produktion von Lebensmitteln in Europa zu erhalten, wenn die aktuellen rechtlichen Fragen nicht gelöst und keine klare Unterscheidung zwischen technischen Erfindungen und zufälligen Verfahren gemacht werden.
Weitere Infos:
- Medienmitteilung von Keine Patente auf Saatgut!