Neuer Report : Rückgabe der Mubarak-Gelder an die ägyptische Bevölkerung scheint unwahrscheinlich
25. Oktober 2017
Mit der Partnerorganisation Egyptian Initiative for Personal Rights (EIPR) hat Public Eye die Verfahrensurteile im Zusammenhang mit dem ägyptischen Frühling analysiert. Auf Basis dieser unveröffentlichten Dokumente (teilweise im Anhang verfügbar) beleuchten wir ein Ereignis im Dezember 2016, das bisher fast unbeachtet blieb: die Schweizer Behörden gaben damals 180 Millionen Franken wieder frei, einen Viertel der seit 2011 blockierten Vermögenswerte. Diese Gelder wurden Vertrauten des früheren Mubarak-Regimes zurückgegeben, ohne jegliche Auflagen. Die knappen Informationen, welche die Behörden damals dazu gaben, stehen in starkem Kontrast zur Bedeutung dieser Nachricht.
Nach sechs Jahren Untersuchungen kündete die Bundesanwaltschaft im August 2017 an, dass sie das Rechtshilfeverfahren mit Ägypten beenden werde, ohne dass dieses ein Resultat gezeitigt hätte. Für die ägyptische Bevölkerung beweist bereits die Höhe der blockierten Vermögen deren unrechtmässige Aneignung. Dennoch hat der Weg der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen es bis jetzt nicht geschafft, die illegale Herkunft der Gelder zu beweisen. Dies ist eine der Bedingungen, damit die Gelder entzogen und zurückerstattet werden können. Unter diesen Umständen gleichen die öffentlichkeitswirksame Blockierung der Gelder und alle seither unternommenen Versuche der Rückerstattung der Mubarak-Gelder einem Ohnmachtstheater.
Der Bericht «Failed Recovery» dokumentiert die Schwierigkeiten, unrechtmässig erworbene Vermögen zu beschlagnahmen, sofern die Zusammenarbeit mit den Justizbehörden des Ursprungslandes nicht funktioniert – was in solchen Fällen leider oft vorkommt. Er zeigt damit die Notwendigkeit alternativer Instrumente zur Rechtshilfe auf, welche in der Schweiz im Moment unzureichend sind. Ausserdem belegt der Bericht, dass die Banken, welche die ägyptischen Vermögen akzeptiert haben, von der Freigabe der Gelder ohne gerichtliches Urteil profitieren: der allfällige Vorwurf der Geldwäscherei ist so vom Tisch. Unter solchen Umständen wird sich die Entdeckung problematischer Vermögenswerte auf Schweizer Bankkonten wahrscheinlich noch oft wiederholen.
Bericht:
- Failed Recovery: How Switzerland released the Funds of a Famous Egyptian Crony (englisch)
- Die arabische Version des Reports auf der Website des EIPR
Anhänge:
- Annex 1: FBI Report dated August 28, 1984 in case Hussein Salem et al – Fraud against the [US] Government
- Annex 2: Credit Suisse contract for the opening of a current account on the name of Hussein Salem and Nazima Salem, concluded August 14, 1974
- Annex 3: Memorandum on Examination of Complaint No. 29 of 2011 Illicit Gains, and Communications No. 60, 921, 999 for the year 2011 Public Prosecutor's Reports - 28/3/2011
- Annex 4: Supplementary Reconciliation Record attached to the record of the proceedings provided for in Article 14 bis of Complaint No. 20 of 2011 Illicit Gains - 23/12/2015
http://issuu.com/erklaerungvbern/docs/2017_10_publiceye_report_failed-rec?e=3524425/54581226