Petition an den Bundesrat: Einführung verbindlicher Menschenrechtsbestimmungen im Freihandelsabkommen mit China
7. November 2012
Die China-Plattform (Erklärung von Bern, Alliance Sud, Gesellschaft für bedrohte Völker, Gesellschaft Schweizerisch-Tibetische Freundschaft und Solidar Suisse) und ACAT Schweiz fordern in einer Petition, dass im Abkommen verbindliche und griffige Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte definiert werden.
Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte
Im Rahmen der Verhandlungen, welche die Schweiz zurzeit mit China im Hinblick auf ein Freihandelsabkommen führt, fordern wir Unterzeichnenden, dass:
- Das Freihandelsabkommen ein Kapitel zur Nachhaltigkeit mit sozialen und ökologischen Forderungen enthält.
- Das Kapitel zur Nachhaltigkeit präzise festlegt, dass es sich bei den Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (Gewerkschaftsfreiheit; Verbot von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung) um Mindestnormen handelt. Das Freihandelsabkommen soll insbesondere die Freiheit und Autonomie der Gewerkschaften gewährleisten und ihnen das Recht, sich internationalen Gewerkschaften anzuschliessen zusichern. Es soll klar festlegen, dass das Inkrafttreten des Freihandelsabkommens die Schliessung aller Zwangsarbeitslager bedingt. Es soll zudem weitere auf Pakt 1 (soziale Rechte) der UNO basierende verbindliche Bestimmungen definieren und das Minderheitenrecht garantieren.
- Eine tripartite Kommission die ausreichende Integration der arbeitsrechtlichen Anforderungen ins Freihandelsabkommen sowie deren effiziente praktische Umsetzung überwacht. Als schweizerische Kontaktinstanz für Beschwerden muss sie befugt sein, Massnahmen zu ergreifen, insbesondere Sanktionen im Falle von Regelverstössen.
- Ein Verfahren zur bilateralen Schiedsgerichtsbarkeit im Falle von Verstössen gegen die Arbeitsnormen und Menschenrechte, die im Kapitel zur Nachhaltigkeit aufgeführt sind, vorgesehen ist.
- Das Handelsabkommen die Zusammenarbeit im Bereich der Arbeit auf verbindliche Weise regelt, insbesondere die Fragen, die unter das Arbeitsrecht und dessen praktische Anwendung fallen.