Besonderer Schutz für straffällige Multis

Offenbar sind Schweizer Konzerne besonders schutzbedürftig. Wieso hätte das Parlament sonst das «Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen» verabschiedet, welches es Konzernen erlaubt, ihre im Ausland verhängten Bussen und Geldstrafen von den Schweizer Steuern abzuziehen - als «unternehmerische Aufwände»?

Es war eine der Grauzonen im Steuergesetz: Was gilt, wenn Konzerne zu hohen Bussen verurteilt werden, oder wenn sie Bestechungsgelder an Private bezahlen, war nicht klar geregelt. Das Parlament gab dem Bundesrat deshalb 2014 den Auftrag, ein Gesetz auszuarbeiten, das solche Zahlungen sowie Geldstrafen und Bussen aus dem In- und Ausland explizit als nicht abzugsfähig erklärt.

Doch damals hatte das Parlament eines nicht bedacht: Multis sind besonders schutzbedürftig! Bedroht vom tobenden internationalen «Wirtschaftskrieg» (Zitat FDP) und gebeutelt von unfairen Gerichtsurteilen (Zitat SVP), werden hiesige Konzerne und Grossbanken zum Spielball der internationalen Politik. Ganz unverschuldet natürlich. Ein bisschen Korruption, kleine Gefälligkeiten, eine winzige Kartellabsprache, ein bisschen Beihilfe beim kreativen Umgang mit der Vermeidung von Steuerzahlungen - das ist ja wohl nicht so schlimm?!

Bussgeld plus korrekte Steuerzahlung? Unzumutbare Doppelbelastung!

Multis und Banken sind sich denn auch einig, dass Bussgelder sowie die Prozesskosten, falls ein illegales Geschäft auffliegt, selbstverständlich zu den «unternehmerischen Aufwänden» gehörten und entsprechend steuerabzugsfähig seien. Die Bankiervereinigung stellte sich gar auf den Standpunkt,

es sei nur logisch, solche «Aufwendungen zum Abzug» zuzulassen, wenn ja im Gegenzug auch «der Gewinn aus unlauteren Tätigkeiten besteuert» würde.

Und economiesuisse verteidigte das «wertneutrale Steuerrecht».  Es käme zu einer «Doppelbelastung der Unternehmen», wenn sie im Ausland Bussgelder bezahlten, diese dann aber nicht bei den Schweizer Steuern absetzen dürften, denn so würden sie quasi ein zweites Mal zur Kasse gebeten. Die SVP schliesslich fand das Anliegen von Anfang an «belastend für den Wirtschaftsstandort Schweiz».

SVP, FDP, CVP, EVP und BDP stärken Konzernen den Rücken

Nun, knapp vier Jahre nach der Vernehmlassung und im Schatten der Coronakrise, haben sich Ende Juni 2020 die Konzerne zusammen mit der SVP, FDP, sowie der neuen Mitte (CVP, EVP, BDP) gegen den Willen des Bundesrates, gegen die Ratslinke und gegen die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren durchgesetzt. Das Gesetz hat weitreichende Folgen, denn es gibt den Rahmen für die direkte Bundessteuer sowie die Steuern auf Ebene Kantone und Gemeinden vor:  Künftig können Unternehmen im Ausland ausgesprochene Strafgelder und Bussen von den hiesigen Steuern abziehen, wenn die Sanktionen «gegen den schweizerischen ordre public», also gegen das allgemeine Rechtsempfinden, verstossen oder «wenn die steuerpflichtige Person glaubhaft darlegt, dass sie alles Zumutbare unternommen hat, um sich rechtskonform zu verhalten». Aber was bedeuten diese Gummibegriffe im Einzelfall? Das ist nicht klar.

Klar ist hingegen, dass Privatpersonen ihre Parkbussen aus dem Ausland nicht bei den Steuern abziehen dürfen. Aber Multis sind ja auch besonders schutzbedürftig.

© Steffen Schmidt / Keystone
4,5 Mia. Fr. Busse soll die UBS in Frankreich zahlen. Darf sie das von der Steuer absetzen?

Gefährliche politische Signale

Das neue Steuergesetz ist aus verschiedenen Gründen hochproblematisch:

  • Es unterwandert das Strafgesetz, da (wie auch das Bundesgericht feststellt) «eine verhängte Sanktion durch das Steuerrecht faktisch abgemildert» wird, respektive dadurch sogar «die von der sanktionierenden Behörde beabsichtigte strafende Wirkung der Busse unterlaufen bzw. teilweise aufgehoben» wird.
  • Es führt zu einer Umverteilung und Risikoverlagerung von den Privaten zur öffentlichen Hand: Das Bundesgericht erläutert dazu, dass «die Verringerung des steuerbaren Reingewinns und der darauf entfallenden Gewinnsteuer» zur Folge hat, «dass ein Teil der Busse mittelbar vom Gemeinwesen übernommen» wird – was nichts anderes heisst, als dass die Allgemeinheit Bussgelder von Grosskonzernen mitfinanziert.
  • Es delegiert die Interpretation eines unklar formulierten Gesetzes an die Steuerbehörde und drängt diese damit in die Rolle der Richterinnen und Richter: Selbst Finanzminister Maurer mahnte, die Regelung übersteige die Möglichkeiten der Steuerbehörden, und erinnerte damit an die Kritik der kantonalen FinanzdirektorInnen.
  • Es fördert Intransparenz und erschwert Kontrolle: Nicht konform umgesetzte Steuerbeschlüsse könnten von der Öffentlichkeit nur in Frage gestellt werden, wenn sie bekannt wären. Doch kaum eine Steuerbehörde wird im Detail offenlegen, wie die Steuerveranlagung zustande kam, und kaum ein Konzern wird publizieren, welche Strafzahlungen in der Konzernrechnung als steuerfähige Abzüge gerechnet werden.
  • Es setzt völlig falsche Anreize: Betrügerische und anderweitig gesetzeswidrige Aktionen von Unternehmen werden indirekt gutgeheissen und darüber hinaus noch steuerlich begünstigt.

Ich weiss nicht, wie es Ihnen geht, aber in meinem Verständnis von «ordre public» hat ein solches Gesetz keinen Platz.

«Vor dem Gesetz sind alle gleich. Ausser die Grossbanken und die Multis».

Christa Luginbühl arbeitet seit über 10 Jahren bei Public Eye und ist Mitglied der Geschäftsleitung. Ihr thematischer Schwerpunkt sind Menschen-, Frauen- und Arbeitsrechte in internationalen Lieferketten, insbesondere in der Pharmaindustrie, Landwirtschaft, im Konsum und Agrarrohstoffhandel.

Kontakt: christa.luginbuehl@publiceye.ch

Blog #PublicEyeStandpunkte

Unsere Fachleute kommentieren und analysieren, was ihnen unter den Nägeln brennt: Erstaunliches, Empörendes und manchmal auch Erfreuliches aus der Welt der globalen Grosskonzerne und der Wirtschaftspolitik. Aus dem Innern einer journalistisch arbeitenden NGO und stets mit der Rolle der Schweiz im Blick.  

Blog per Mail abonnieren