Whistleblowing in der Schweiz: Auf eigenes (hohes) Risiko
Agathe Duparc, 8. April 2019
"Wir tolerieren keine Bestechung oder Korruption in unserem Unternehmen (...). Mitarbeitende, die von einer Verletzung oder einem möglichen Verstoss gegen unseren Verhaltenskodex Kenntnis haben, müssen diese ihren Vorgesetzten, der Rechts- oder Compliance-Abteilung oder dem Management melden. Wir werden niemals Vergeltungsmassnahmen gegen einen Mitarbeiter treffen, der solche Fakten offengelegt hat.“
Jedes multinationale Unternehmen, jede Bank muss heutzutage ein "Whistleblowing-Verfahren" (Hinweisgebersystem genannt) einführen und solche ermutigenden kleinen Sätze in den "Verhaltenskodex" aufnehmen. Der obige stammt aus einer Broschüre des Ölhandelsgiganten Vitol, gegen den derzeit die brasilianische Justiz wegen des Verdachts auf Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit dem Petrobras-Skandal ermittelt.
Liebhaber von Nervenkitzel aufgepasst! In der Schweiz, wo es keinen rechtlichen und institutionellen Rahmen zum Schutz von Informanten aus dem Privatsektor gibt, ist die Meldung illegaler Praktiken oder von Fehlverhalten von Unternehmen eine sehr riskante Angelegenheit. Whistleblower werden nicht nur entlassen oder in ihrem Beruf als Ausgestossene betrachtet, auch ihre Motivation wird öffentlich hinterfragt, auch in den Medien. Sind sie Gauner, Lügner, Diebe oder Paranoiker? Haben sie aus Gier gehandelt? Und am Ende droht die ultimative Abstrafung: vom Arbeitgeber wegen Verletzung ihrer Treuepflichten verklagt zu werden.
Xavier Justo ist bisher der letzte auf der Liste. Er hat entscheidend dazu beigetragen, die Plünderung des malaysischen Staatsfonds 1MDB aufzudecken: Fast 7 Milliarden Dollar - zur Finanzierung von Entwicklungsprojekten gedacht - waren veruntreut worden, unter anderem durch den ehemaligen malaysischen Ministerpräsidenten Najib Razak. 6 Milliarden davon flossen durch die Schweiz. Seit 2015 läuft in Bern eine Untersuchung des Falls. Die FINMA hat bereits drei beteiligte Schweizer Banken identifiziert, darunter auch die BSI, die deshalb aufgelöst wurde.
Aber das spielt keine Rolle: Mitte Februar wurde bekannt, dass gegen den Genfer ein Strafverfahren wegen "Wirtschaftsspionage" (Artikel 273 des Strafgesetzbuches) läuft, das die Bundesanwaltschaft im November 2018 aufgrund einer Strafanzeige seines Arbeitgebers einleitete.
Xavier Justo wurde nicht als Whistleblower geboren. Er wurde es aufgrund der Umstände. Im Jahr 2011 trat er wütend als Verwaltungsdirektor von PetroSaudi (dem Unternehmen, durch das Gelder von 1MDB geleitet wurden) zurück, stahl einen USB-Stick oder liess ihn sich nachträglich von einem Informatiker geben - die Versionen weichen voneinander ab. Als er vier Jahre später die von ihm geforderte Entschädigung nicht erhalten hatte, schickte er 90 Gigabyte Daten an einen Journalisten des Sarawak Report und an das Wirtschaftsmagazin The Edge.
Im Ausland gefeiert - in der Schweiz strafrechtlich verfolgt
Eines ist klar: Ohne Xavier Justo wäre eine der grössten Plünderungen öffentlicher Gelder, deren Opfer letztlich das malaysische Volk ist, unentdeckt geblieben. Justo, der heute in Malaysia lebt, beansprucht seinen Informantenstatus laut und deutlich. Er sagt, er habe keine Angst davor, in der Schweiz verhaftet zu werden. Ende März sprach er ohne Bedenken als Gast an der Fraud Conference in Zürich. Michael Lauber, Bundesanwalt, sollte ebenfalls an dieser Veranstaltung teilnehmen, zog es aber vor, diskret abzulehnen.
Andere Whistleblower haben denselben Widerspruch erlebt: Im Ausland gefeiert und in der Schweiz verfolgt zu werden. Am 23. März begann vor dem Bezirksgericht Zürich der Prozess gegen drei wegen Wirtschaftsspionage angeklagte Deutsche. Ihnen wird vorgeworfen, Dokumente der Privatbank J. Safra Sarasin gestohlen und an deutsche Strafbehörden übergeben zu haben, um diese auf den hochkarätigen CumEx-Fall (einem Fall von massiver Steuerhinterziehungen mittels Dividendenstrippings) aufmerksam zu machen.
Im Jahr 2015 wurde Hervé Falciani, Schwarzes Schaf des Finanzplatzes, vom Bundesstrafgericht Bellinzona in Abwesenheit wegen qualifizierter Wirtschaftsspionage, Datendiebstahl und Verletzung des Bankgeheimnisses zu fünf Jahren Haft verurteilt. Obwohl er kein blütenreines Profil hat, hat der ehemalige IT-Spezialist von HSBC Private Banking die Steuerhinterziehungspraktiken und die erschütternden Misserfolge dieser in Genf ansässigen Institution im Kampf gegen die Geldwäscherei (SwissLeaks) offengelegt.
Die Schweiz muss endlich Gesetze erlassen
"Es sind keine Nonnenklöster, in denen wir unsere Informanten finden", bemerkte vor einigen Jahren der Leiter der Genfer Kriminalpolizei, der vom Radio Télévision Suisse interviewt wurde. Die Schweizer Behörden wären gut beraten, bei bestimmten Informanten von derselben Ausgangslage auszugehen, und vor allem so schnell wie möglich Gesetze zu verabschieden, die diesen Namen verdienen.
Im März 2018 stellten OECD-Experten in ihrem Länderbericht über Korruption in der Schweiz (Phase 4) "fast generelles Misstrauen" gegenüber Whistleblowern fest - in einem Kontext, "in dem das Arbeitsrecht auf einem gesetzlich festgelegten Loyalitätsprinzip basiert, das die Arbeitnehmer ihren Arbeitgebern schulden". Sie forderten die Schweiz auf, so bald wie möglich zu handeln.
Für Angestellte des öffentlichen Dienstes gibt es zwar einen Mechanismus zur Wiedereinstellung von Personen, die nach einer Rechtsverletzungsmeldung entlassen wurden. Aber für andere Repressalien gibt es keine spezifischen Gegenmassnahmen - und keine Sanktionen für diejenigen, die versuchen, Whistleblower zum Schweigen zu bringen. Im privaten Sektor hingegen stehen wir noch bei Null. Das Thema steht seit 2003 auf der politischen Agenda (sic!). Erst 2013 wurde ein Projekt gestartet, das bereits einmal überarbeitet wurde.
Der jüngste Entwurf, der dem Parlament im Herbst dieses Jahres vorgelegt wurde, sieht eine Änderung des Obligationenrechts vor, und legt Bedingungen fest, unter denen eine Meldung von Missständen als rechtmäßig angesehen wird. Der Whistleblower sollte sich zunächst an seinen Arbeitgeber wenden, der 90 Tage Zeit hat, den Bericht durch "ausreichende Massnahmen" zu bearbeiten. Wird dieser Ansatz nicht umgesetzt, wird der Hinweisgeber entlassen oder erleidet er "andere Nachteile", so kann er sich an die zuständige Behörde wenden, ohne beschuldigt zu werden, seine Loyalitätspflicht verletzt zu haben. Und nur wenn letztere inaktiv bleibt, darf er oder sie sich an die Öffentlichkeit (Medien, Gewerkschaften usw.) wenden. Kurz gesagt, der Schweizer Informant soll höflich sein und zuerst an die Tür seiner Vorgesetzten klopfen.... auch wenn das bedeutet, direkt in die Höhle des Löwen zu gelangen und sich an die für das Fehlverhalten Verantwortlichen zu wenden.
Ein anderer Weg ist möglich. Am 11. März einigten sich das Europäische Parlament, die EU-Kommission und der EU-Rat darauf, eine Richtlinie anzunehmen, die viel weiter geht. Sie betont die Wahrung der Vertraulichkeit und des Rechtsschutzes für Informanten sowie Sanktionen für diejenigen, die versuchen, gegen sie vorzugehen. Der revolutionärste Punkt ist jedoch die Wahl des Berichtsweges: Wenn ein Whistleblower es für nötig hält, kann er sich direkt an die zuständigen Behörden oder die Presse wenden, ohne über den Umweg "Interne Meldung" zu gehen.
Agathe Duparc
„Die Welt ist mehr bedroht durch die, welche das Übel dulden oder ihm Vorschub leisten, als durch die Übeltäter selbst." Albert Einstein
Agathe Duparc arbeitet seit Mai 2018 bei Public Eye und ist verantwortlich für Recherchen zu Rohstoffhandel. Als Expertin für Russland und Wirtschaftskriminalität arbeitete sie als Journalistin für verschiedene französische Medien, darunter Le Monde und Mediapart.
Kontakt: agathe.duparc@publiceye.ch
Twitter: @AgatheDuparc
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