Die EU macht vorwärts – die Schweiz hinkt hinterher
Die CSDDD verpflichtet grosse Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat, die weltweit mehr als 1000 Mitarbeiter*innen beschäftigen und einen globalen Jahresumsatz von mindestens 450 Mio. Euro haben. Die Richtlinie sieht für diese Grossunternehmen weitreichende menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten vor, beispielsweise in Bezug auf das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit oder die Bezahlung angemessener Löhne. Einerseits in der vorgelagerten Wertschöpfungskette (z.B. bei der Herstellung eines Produktes), andererseits in begrenztem Umfang auch nachgelagert (z.B. beim Vertrieb). Zudem sollen die Grossunternehmen Klimaübergangspläne vorlegen, die darlegen, wie sie ihre Geschäftsstrategie mit den Pariser Klimazielen in Einklang bringen wollen.
Kommen Unternehmen diesen Verpflichtungen nicht nach, legt die CSDDD eine Reihe an Sanktionsinstrumenten fest. Jeder Mitgliedsstaat muss eine nationale Aufsichtsbehörde benennen, welche die Umsetzung überwacht und bei Verstössen u.a. umsatzabhängige Bussen aussprechen kann. Auch sieht die Richtlinie eine zivilrechtliche Haftung bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung der Sorgfaltspflichten vor, wenn ein Schaden eingetreten ist.
Die EU-Lieferkettenrichtlinie trat am 25. Juli 2024 in Kraft und muss von den Mitgliedsstaaten innerhalb von zwei Jahren ins nationale Recht überführt werden. Ein Jahr später beginnen die Vorschriften für die Unternehmen zu gelten, mit einer schrittweisen Einführung zwischen drei und fünf Jahren nach Inkrafttreten, je nach Unternehmensgrösse und Umsatz. Weitere Informationen zum Inhalt der CSDDD von der European Coalition for Corporate Justice (ECCJ) finden sich hier.
Bedeutung für Schweizer Konzerne
Die EU-Lieferkettenrichtlinie ist auch für Konzerne mit Sitz in Drittstaaten wie der Schweiz von Bedeutung, wenn sie jährlich einen Umsatz von mind. 450 Mio. Euro in der EU generieren. Da dies gemäss ersten Schätzungen aber lediglich etwa 150 der hier ansässigen Unternehmen betrifft und Fragen über die konkrete Umsetzung – insbesondere hinsichtlich der Aufsicht, Sanktionierung und Haftung – offenbleiben, besteht in der Schweiz nach wie vor ein dringlicher Regulierungsbedarf, um den Rückstand zur EU aufzuholen.