Strafverfolgung bei Korruption und Geldwäscherei ungenügend
In der Schweiz sind Korruption (in Form von Bestechung und Bestechlichkeit) sowie Geldwäscherei Straftaten. Verurteilungen wegen Geldwäscherei sind relativ häufig (seit 1990 über 5'000 Verurteilungen), vor allem, weil sie in der Bekämpfung der Drogenkriminalität eine wichtige Rolle einnehmen: Wegen Geldwäscherei werden auch Drogenabhängige sowie kleine Fische des Drogenhandels schuldig gesprochen. Hingegen steht nur ein kleiner Teil der Verurteilungen mit eigentlicher Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang. Verurteilungen wegen Bestechung oder Bestechlichkeit sind hingegen selten, gerade in der Form der sogenannten Bestechung fremder Amtsträger.
Kaum Verurteilungen wegen Auslandsbestechung…
In der Schweiz ist die Bestechung fremder Amtsträger*innen seit dem 1. Mai 2000 strafbar. In den ersten zehn Jahren kam es jedoch zu kaum einer Verurteilung von natürlichen Personen wegen Auslandsbestechung. Das erste Urteil erscheint im Jahr 2001 in der Urteilsstatistik, danach ist aber erst 2009 und 2010 wieder je eine Person wegen dieses Delikts verurteilt worden. Erst ab 2014 erging jährlich mindestens ein Urteil. In den Jahren 2016 und 2017 sind gar vier bzw. drei Personen verurteilt worden. Insgesamt haben Schweizer Strafbehörden zwischen 2000 und 2020 bloss 18 Urteile wegen Bestechung fremder Amtsträger gefällt.
Es ist jedoch möglich, dass bereits vor einiger Zeit verübte Straftaten nicht in der Statistik auftauchen, weil noch Rekurse hängig sind. Zudem fehlen die verurteilten Unternehmen, da diese keinen Eintrag im Strafregister erhalten. Diese tiefen Zahlen täuschen darüber hinweg, dass auch in der Schweiz Korruption und Bestechung fremder Amtsträger*innen ernstzunehmende Probleme sind. Die Urteilsstatistik widerspiegelt bloss die Zahl der Verurteilungen, daraus kann jedoch nicht die tatsächliche Verbreitung der Straftaten abgeleitet werden. Korruption zeichnet sich dadurch aus, dass alle Involvierten an Geheimhaltung interessiert sind, was zur Dunkelziffer beiträgt.
…und wenige bestrafte Unternehmen
Seit Inkrafttreten der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Unternehmens im Jahr 2003 können Unternehmen wegen sogenannter Organisationsmängel bestraft werden.
Die allererste Verurteilung eines Unternehmens in der Schweiz erfolgte im Jahr 2005: Die Untersuchungsbehörden des Kantons Freiburg verurteilten ein Unternehmen im Zusammenhang mit einer Geschwindigkeitsübertretung mit einem Firmenfahrzeug. Weil nicht ermittelt werden konnte, wer das Fahrzeug gelenkt hatte, wurde das Unternehmen zur Zahlung einer Busse von 3’000 Franken verurteilt. Bestraft wurde das Unternehmen also, weil es ungenügend organisiert war, um die verantwortliche Person ausfindig zu machen.
Das erste Urteil gegen ein Unternehmen, das Bestechung oder Geldwäscherei nicht verhindert hat erliess die Bundesanwaltschaft erst im Jahr 2011. Sie verurteilte Alstom Network Schweiz AG per Strafbefehl wegen Organisationsmängeln bzw. nicht Verhindern von Bestechung fremder Amtsträger. Seither sind sieben weitere Unternehmen durch die Bundesanwaltschaft per Strafbefehl verurteilt worden.