Covid-19-Lohndiebstahl: Die fadenscheinigen Ausreden der Modefirmen
Gewerkschaften und Aktivist*innen haben internationale Modeunternehmen wiederholt aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Arbeiter*innen auch während der Pandemie geschützt sind und ihren Lohn erhalten. Doch rund ein Dutzend Antworten auf einen dringenden Brief der kambodschanischen Gewerkschaften zeigen: Die Unternehmen drücken sich nicht nur davor, die Lohnlücke zu schliessen (d.h. die Differenz zwischen den derzeitigen Löhnen und denen vor der Pandemie auszugleichen); die meisten weigern sich gar, das Kernproblem anzuerkennen und eine klare Antwort auf die Forderung der Gewerkschaften zu geben.
Viele Unternehmen verweisen auf Entscheidungen der kambodschanischen Regierung (Ausrede 1), ihren Verhaltenskodex (Ausrede 2), freiwillige Multi-Stakeholder-Initiativen wie ACT (Ausrede 3) oder den ILO Call to Action (Ausrede 4), statt ihre eigene Verantwortung für die Bezahlung der Arbeiter*innen, die ihre Kleidung herstellen, anzuerkennen. Oder sie beziehen sich in ihren Antworten nur auf die Zahlung der ausstehenden Dienstaltersprämie (Ausrede 5).
Weshalb diese Ausreden zu kurz greifen, und wozu die Firmen stattdessen verpflichtet wären:
Weitere Informationen
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1. «Wir verlangen von unseren Lieferanten, dass sie das Arbeitsrecht einhalten»
Was Modefirmen sagen:
Modefirmen betonen gerne, dass sie von ihren Zulieferern verlangen, den Arbeiter*innen die gesetzlich vorgeschriebenen Löhne und Sozialleistungen zu zahlen – und lenken so von ihrer eigenen Verantwortung für die Schliessung der Lohnlücke ab. Dies steht im Widerspruch zu ihren Nachhaltigkeitsstrategien, die meist anerkennen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Löhne weder fair noch existenzsichernd sind.
Unsere Einschätzung:
Es ist bezeichnend, dass die Unternehmen inmitten einer globalen Krise vor jeglicher Verantwortung für existenzsichernde Löhne zurückweichen und stattdessen auf schwache gesetzliche Bestimmungen verweisen. Abgesehen davon, dass dies ein eklatantes Versagen ihrer Nachhaltigkeitsstrategien in Bezug auf faire Löhne darstellt – würde dieses Argument einer arbeitsrechtlichen Überprüfung standhalten? Sind die pandemiebedingten Lohnkürzungen in Kambodscha nach nationalem und internationalem Arbeitsrecht legal?
Die grössten Lohneinbussen während der Pandemie in Kambodscha entstanden wegen reduzierten oder ganz einbehaltenen Löhnen während Voll- oder Teilschliessungen von Fabriken. Viele nationale Arbeitsrechtssysteme erlauben es Arbeitgeber*innen, in einer schweren Krise die Arbeit vorübergehend zu reduzieren oder auszusetzen; oft in Kombination mit staatlichen oder anderen Unterstützungsprogrammen für Lohnfortzahlungen zum Ausgleich des Einkommensverlustes. In Kambodscha gab es vor dem Ausbruch von Covid-19 kein solches System der sozialen Absicherung. Statt sicherzustellen, dass die Arbeitgeber*innen die regulären Lohnzahlungen fortsetzen, erliess die Regierung eine Sonderregelung: Arbeitgeber*innen mussten den Arbeiter*innen nur 30 US-Dollar pro Monat zahlen, und die Regierung steuerte einen zusätzlichen Betrag von 40 US-Dollar bei. Während diese Lohnfortzahlungen als grundsätzlich positive Massnahme zur Deckung des fehlenden sozialen Schutzes betrachtet werden können, sind die Mängel offensichtlich: Die total 70 US-Dollar entsprechen gerade einmal 36% des gesetzlichen Mindestlohns (192 US-Dollar), der bereits nicht für einen angemessenen Mindestlebensstandard ausreicht.
Modefirmen, die nun einfach von ihren Zulieferern verlangen, sich an das Gesetz zu halten, beziehen sich implizit auf diese Notverordnung der Regierung. Sie ignorieren dabei geflissentlich, dass diese weder die Arbeiter*innen vor Hunger und Elend schützen kann, noch die Mindeststandards des internationalen Arbeitsrechts erfüllt, insbesondere die ILO-Konventionen C102 über soziale Sicherheit und C168 über Beschäftigungsförderung und Schutz vor Arbeitslosigkeit. Nach dem ILO-Regelwerk muss eine Unterstützung in Phasen der Arbeitslosigkeit oder der vorübergehenden Einstellung der Arbeit
- «ausreichen, um die Familie des Empfängers in Gesundheit und Würde zu erhalten» (C102 Art. 67)
- und sie sollte «in einer Höhe [sein], die das Minimum für die grundlegenden Lebenshaltungskosten gewährleistet» (C168 Art. 15).
In Kambodscha reicht bereits der gesetzliche Mindestlohn nicht aus, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten für Arbeiter*innen und ihre Familien zu decken. Im Falle einer besonderen Aussetzung der regulären Lohnzahlungen – wie in der aktuellen Pandemie – steht ein Zahlungsansatz, der das gesetzliche Mindestlohnniveau unterschreitet, daher im Widerspruch zum internationalen arbeitsrechtlichen Rahmen.
Was Markenfirmen tun sollten:
Modeunternehmen können sich nicht um ihre eigene Verantwortung für fällige Lohnzahlungen an die Arbeiter*innen in ihrer Lieferkette drücken, indem sie auf das mangelhafte Kompensationssystem der kambodschanischen Regierung während des Lockdowns verweisen. Stattdessen sollten sie auf die Forderung der Gewerkschaften reagieren und das Lohndefizit ausgleichen. Ein erster Schritt dazu wäre, ein verbindliches Abkommen auszuhandeln, das Löhne, Abfindungen und grundlegende Arbeitsrechte abdeckt, wie es die PayYourWorkers-Kampagne fordert.
Neben der Lohnlücke gibt es viele Hinweise auf weitere Arbeitsrechtsverletzungen, wie erhöhte Leistungsanforderungen ohne erhöhte Vergütung, unbezahlte Überstunden, nicht oder nur teilweise bezahlte Abfindungen im Kündigungsfall, oder die Nichtweiterbeschäftigung von befristet Beschäftigten und Kündigungen, gefolgt von Wiedereinstellung in niedrigeren Dienstalters- und Gehaltsstufen. Aufgrund gestiegener Arbeitsrechtsverletzungen in der Textilindustrie während der Covid-19-Pandemie sollten Modefirmen ihre Sorgfaltspflicht erhöhen, um Rechtsverletzungen zu identifizieren und zu beheben.
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2. «Wir verpflichten alle unsere Lieferanten, sich strikt an unseren Verhaltenskodex zu halten»
Was Modefirmen sagen:
Einige Modefirmen verweisen in ihren Antworten an die kambodschanischen Gewerkschaften auf ihren Verhaltenskodex. Ein solcher wird in der Regel den Bestellverträgen beigefügt und enthält Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen, die der Lieferant erfüllen soll.
Unsere Einschätzung:
Hinsichtlich der Lohnzahlungen schreiben alle Verhaltenskodizes vor, dass mindestens die gesetzlichen Mindestlöhne gezahlt werden sollen. In Anbetracht der Tatsache, dass in den Produktionsländern zu niedrige Mindestlöhne eher die Regel als die Ausnahme sind, gehen die meisten Kodizes weiter und fordern Löhne, die ausreichen, um die Grundbedürfnisse der Arbeiter*innen und ihrer Familien zu decken. Zum Beispiel schreibt Inditex in seinem Verhaltenskodex: «Hersteller und Zulieferer müssen sicherstellen, dass die gezahlten Löhne mindestens dem gesetzlichen oder tarifvertraglichen Mindestniveau entsprechen, falls letzteres höher ist. In jedem Fall sollten die Löhne immer ausreichen, um zumindest die Grundbedürfnisse der Arbeiter*innen und ihrer Familien und alle anderen, die als angemessene zusätzliche Bedürfnisse angesehen werden können, zu decken (...)».
Schon unter normalen Umständen erfüllt das vorherrschende Lohnniveau in der kambodschanischen Bekleidungsindustrie diese Anforderung nicht und bleibt weit von einem existenzsichernden Lohnniveau entfernt. In der Pandemie sind die Löhne noch weiter gesunken, teilweise sogar unter den gesetzlichen Mindestlohn. Während der Fabrikschliessungen wurden die Einkommen der Arbeiter*innen gar auf 36% des Mindestlohns reduziert.
Was Modefirmen tun sollten:
Die Unternehmen müssen anerkennen, dass die Zahlungen an die Textilarbeiter*innen während der Pandemie in den meisten, wenn nicht sogar in allen Fällen, einen Verstoss gegen ihren Verhaltenskodex darstellen. Sie müssten sofort Abhilfemassnahmen einleiten, um fehlende Lohnanteile bis zu den im Verhaltenskodex geforderten Werten nachzuzahlen. Es liegt auf der Hand, dass die Last der Lohnzahlungen bei pandemiebedingten Produktionsstillständen nicht allein von den Lieferanten als direkten Arbeitgeber*innen geschultert werden kann. Modefirmen als wirtschaftlich dominante Vertragspartei und als Unternehmen, die ihren Verpflichtungen aus den UN-Leitprinzipien für Wirtschafts- und Menschenrechte nachkommen müssen, haben die Verantwortung und die Möglichkeit, den grössten Teil der entsprechenden Kosten zu übernehmen. Sei dies durch direkte Ausgleichszahlungen oder durch angepasste Einkaufspreise, welche die pandemiebedingten Mehrkosten beinhalten.
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3. «Wir sind Mitglied der ACT-Initiative, die sich für eine gerechte Bezahlung einsetzt»
Was Modefirmen sagen:
Einige Unternehmen verweisen in ihren Antworten auf den Gewerkschaftsbrief auf ihre Unterstützung der Initiative «ACT on Living Wages». Damit verpflichten sich die Modefirmen unter anderem, sicherzustellen, dass ihre Einkaufspraktiken die Zahlung eines existenzsichernden Lohns ermöglichen (d.h. auch, sie müssten auch Preise zahlen, welche Existenzlöhne ermöglichen würden).
Unsere Einschätzung:
Bis heute erfüllen die ACT-Mitgliedsunternehmen diese Verpflichtung nicht und verweisen als Ausrede oft auf fehlende Fortschritte bei Tarifverhandlungen. ACT stand bisher bereits in der Kritik von Arbeitsrechtsaktivist*innen, weil die Initiative kaum Fortschritte in Bezug auf existenzsichernde Löhne gebracht hat. Die aktuelle Lohnkrise wirft nun die Frage auf, ob ACT überhaupt in der Lage ist, Arbeiter*innen nur schon vor Kürzungen ihrer derzeitigen Armutslöhne zu schützen. Die Covid-19-Pandemie ist ein Realitätscheck für den ACT-Grundsatz, dass Einkaufspraktiken und -preise die Löhne der Arbeiter*innen schützen müssen.
Die Umsetzung der pandemiebedingten Massnahmen (z.B. zusätzlicher Aufwand zum Schutz vor Ansteckung etwa durch Hygienemassnahmen und Abstände) sowie vor allem die Lohnfortzahlung in Zeiten geringerer Produktion aufgrund von Lockdowns und verordneter Produktionsreduzierung führen zu einer Erhöhung der Arbeitskosten für die Produzent*innen. In der Konsequenz wäre von ACT-Unternehmen zu erwarten, dass sie die Einkaufspreise entsprechend erhöhen. ACT räumt ein, dass «bei Ausbruch von Covid-19 schnell klar wurde, dass die derzeitigen Verpflichtungen von ACT in Bezug auf globale Einkaufspraktiken einen Krisenkontext nicht berücksichtigen». Während diese Selbsterkenntnis zumindest ein Ausgangspunkt hätte sein können, schweigt ACT ein Jahr nach Beginn der Pandemie immer noch über eine Erhöhung der Einkaufspreise, die nur schon notwendig wäre um zu verhindern, dass die Löhne der Arbeiter*innen unter das aktuelle Armutsniveau fallen. Bemerkenswerterweise schreibt ACT, dass «die Unternehmen sich auch verpflichtet haben, die Verantwortung zu übernehmen, falls ein Lieferant als direkte Folge von Bestellungsänderungen für [nicht benötigte] Stoffe haften muss». Zur Verantwortung der Modefirmen für die höheren Arbeitskosten, die aus der gleichen Situation resultieren, äussert sich ACT aber nicht. Wenn Modeunternehmen also auf ACT verweisen, um ihr Engagement für Lohnansprüche in dieser Pandemie zu belegen, bleibt dies also eine leere Floskel.
Was Modefirmen tun sollten:
Wenn ACT mehr sein soll als ein Feigenblatt und ein vages Versprechen für die Zukunft, ist es jetzt an der Zeit dafür zu sorgen, dass die höheren Lohnkosten während und nach der Pandemie durch höhere Einkaufspreise gedeckt werden. Im Klartext: Dies bezieht sich nicht nur auf zukünftige Aufträge, sondern erfordert auch, vergangene Bestellungen zu überprüfen und die Preise nach oben zu korrigieren, um die zusätzlichen Kosten zu berücksichtigen. Andernfalls trifft das Beschäftigte wie auch Produktionsfirmen: Arbeiter*innen müssen mit Lohneinbussen rechnen, und die knappen Margen der Zulieferer erodieren weiter, im schlimmsten Fall bis hin zum Konkurs und der Unterschlagung von Abfindungszahlungen. Und beim Versuch, den Konkurs abzuwenden, werden die Beschäftigten durch übermässige Arbeitsbelastungen zusätzlich strapaziert. Die Berichte von Arbeiter*innen und Gewerkschaften in Kambodscha zeigen, dass dies kein zukünftiges Risiko ist, sondern bereits jetzt geschieht. Wenn ACT Teil der Lösung und nicht nur eine Ausrede sein möchte, sind echte Massnahmen zur Schliessung der realen Lohnlücke und zur Umsetzung der ACT-Prinzipien zur Einpreisung der Arbeitskosten dringend erforderlich. Der von der PayYourWorkers-Kampagne vorgeschlagene Preisaufschlag von 1,5% auf die Produktionskosten wäre ein konkreter Weg dazu und stünde auch im Einklang mit den ACT-Grundsätzen, dass solche Vereinbarungen direkt mit den Gewerkschaften ausgehandelt werden müssen.
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4. «Wir haben den globalen ILO Call to Action für die Arbeiter*innen in der Bekleidungsindustrie unterschrieben»
Was Modefirmen sagen:
Einige Modefirmen wie Bestseller, H&M und VF verweisen auf den ILO Call to Action. Durch die Unterstützung des Call to Action verpflichten sie sich unter anderem dazu, «Massnahmen zum Schutz des Einkommens, der Gesundheit und der Beschäftigung von Bekleidungsarbeiter*innen zu ergreifen». Der Call to Action enthält sowohl kollektive als auch individuelle Massnahmen, um auf die Umsetzung dieser Verpflichtung hinzuarbeiten.
Unsere Einschätzung:
Gemäss dem Call to Action müssten die Unternehmen aktiv an der Einkommenssicherung der Arbeiter*innen während der Pandemie arbeiten. 15 Monate nach seiner Lancierung müssen wir jedoch konstatieren, dass die kollektiven Massnahmen im Rahmen des Call to Action der grossen Mehrheit der Arbeitnehmer*innen bislang keinen Einkommensschutz gebracht hat. In Kambodscha zum Beispiel wurden gerade einmal 1,95 Millionen Euro zur Auszahlung an die Arbeiter*innen zugesagt, weniger als 1% der geschätzten Lohnlücke. Das mag wenigen Arbeiter*innen etwas Erleichterung bringen, aber die grosse Mehrheit droht leer auszugehen.
Was Modefirmen tun sollten:
Anstatt sich hinter diesem kollektiven Versagen zu verstecken, ist es für Unternehmen notwendiger denn je, ihren individuellen Verpflichtungen aus dem Call to Action zur Sicherung von Löhnen und Abfindungszahlungen nachzukommen: Modefirmen und Detailhändler sollten die bestehende Lohnlücke selber schliessen, wie von den kambodschanischen Gewerkschaften gefordert. Der Call to Action nennt diese individuellen Massnahmen zur Erfüllung der Verpflichtungen explizit: «Sollten es die finanziellen Umstände erlauben, kann auch eine direkte Unterstützung der Fabriken in Betracht gezogen werden». Direkte Unterstützung für Fabriken, um die fehlenden Einkommen der Arbeiter*innen nachzuzahlen, wäre eine logische Konsequenz, um den Call to Action mit Leben zu erfüllen. Eine solche finanzielle Unterstützung sollte im Rahmen und unter Aufsicht eines ausgehandelten Rahmenabkommens erfolgen, um sicherzustellen, dass sie auch tatsächlich für Lohnzahlungen und Abfindungen verwendet wird, wie von der PayYourWorkers-Kampagne für ein verpflichtendes Abkommen vorgeschlagen.
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5. «Wir unterstützen die Zahlung der Dienstaltersprämien»
Was die Modefirmen sagen:
Einige Modefirmen haben zumindest auf die zweite Forderung im Gewerkschaftsbrief – dass Lieferanten ausstehende Dienstaltersprämien rückwirkend auszahlen müssen – positiv reagiert und unterstützen dies. Die Dienstaltersprämie ist eine gesetzlich vorgeschriebene Lohnzulage von rund 100 US-Dollar pro Jahr, die jedoch 2019 und 2020 nicht ausgezahlt wurde.
Unsere Einschätzung:
Die Unterstützung der Zahlung der ausstehenden Dienstaltersprämien ist ein positiver Schritt. Gleichzeitig unterstreichen wir, dass dies erstens nur einen kleinen Teil der ausstehenden Beträge abdeckt und dass diese Zahlungen zweitens von den Lieferanten und nicht von den Modefirmen geleistet werden. Insofern entlastet diese Unterstützung die Modefirmen keineswegs von ihrer eigenen Verantwortung, in ihrer Lieferkette existenzsichernde Löhne zu gewährleisten.
Der Erfolg bei der Nachzahlung der Dienstaltersprämien in Kambodscha wurde in erster Linie durch den grossen Arbeiter*innenprotest im Dezember 2020 und Januar 2021 erzielt, und nicht aufgrund des Drucks durch Modefirmen. In der Folge sah sich die Regierung gezwungen, die Lieferanten anzuweisen, die ausstehenden Dienstaltersprämien für die Jahre 2019 und 2020 im Jahr 2021 endlich auszuzahlen.
Was Modefirmen tun sollten:
Die Modefirmen dürfen sich nicht zurücklehnen und einfach erwarten, dass ihre Zulieferer die Dienstaltersprämie zahlen. Sie müssen selbst aktiv werden und dazu beitragen, die gesamte Lohnlücke zu schliessen. Sie sollten öffentlich versichern, dass alle Bekleidungs-, Textil- und Schuharbeiter*innen in ihrer Lieferkette während der gesamten Pandemie ihre gesetzlich vorgeschriebenen Löhne und Leistungen erhalten. Und dann ein verbindliches Abkommen zu diesem Zweck aushandeln, wie von der PayYourWorkers-Kampagne vorgeschlagen. Dieses muss eine sofortige Einkommensunterstützung für alle Arbeiter*innen bieten, die weiterhin beschäftigt sind, deren Löhne jedoch gekürzt oder die aufgrund fehlender Aufträge vorübergehend gänzlich ausgesetzt wurden.
Von leeren Worten können die Textilarbeiter*innen ihre Miete nicht zahlen.
Wir fordern von Modefirmen und Detailhändlern, dass sie Löhne und Abfindungen sicherstellen und Arbeitsrechte respektieren!
Hintergrund:
- Lesen Sie zur Situation der Textilarbeiter*innen in Kambodscha die Ausgabe unseres Magazins «Covid-19 in Asien: Kampf um Arbeit und Überleben»
- Für weitere Details zur internationalen PayYourWorkers-Kampagne siehe: www.payyourworkers.org
- Die oben analysierten Antworten von Modeunternehmen erfolgten als Reaktion auf einen dringenden Brief der kambodschanischen Gewerkschaften.