Bulgarischer Kokainkönig: Credit Suisse zwar verurteilt, doch Schweizer Justiz fehlt der Biss
Zürich, Lausanne, 27. Juni 2022
Der Prozess gegen die Credit Suisse vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona ist heute zu Ende gegangen. Die Bank wurde wegen «Organisationsversagens» (Art. 102 StGB) für schuldig befunden und zu einer Ersatzforderung von 19 Millionen sowie einer Busse von 2 Millionen Franken verurteilt. Verglichen mit den 22,7 Milliarden Franken Umsatz im letzten Jahr ist die Höhe der Busse keinesfalls abschreckend. Das Gericht war der Ansicht, dass die Bank nicht die erforderlichen Massnahmen ergriffen hatte, um das «Waschen» von Millionen von Franken aus dem Kokainhandel zu verhindern. Es stellte «Mängel innerhalb der Bank [...] fest, sowohl hinsichtlich der Führung der Kundenbeziehungen mit der kriminellen Organisation als auch hinsichtlich der Überwachung der Umsetzung der AMLA («anti-money laundering») Regeln durch die Hierarchie, den Rechtsdienst sowie die Compliance-Abteilung». Die ehemalige CS-Betreuerin der fraglichen Kundenbeziehung wurde ihrerseits wegen qualifizierter Geldwäscherei zu 20 Monaten Freiheitsstrafe sowie einer Geldstrafe von insgesamt rund 30'000 Franken verurteilt, beides auf Bewährung.
Der Sachverhalt, der im Mittelpunkt dieses Prozesses stand, ist symptomatisch für das problematische Geschäftsmodell der zweitgrössten Bank des Landes. Die Credit Suisse hatte 2004 Geschäftsbeziehungen mit dem Anführer eines im Kokainhandel tätigen bulgarischen Verbrecherrings und einem seiner Helfershelfer aufgebaut, die bei der Bank als reiche Immobilienunternehmer registriert waren. Laut Bundesanwaltschaft hatte die Kundenberaterin der Credit Suisse den Drogenhändlern ermöglicht, innert vier Jahren 55 Millionen Franken zu «waschen» - darunter Dutzende von Millionen, die in bar an den Schaltern der Zürcher Filiale eingezahlt worden waren. Die Vorgänge vor dem 26. Juni 2007 sind jedoch verjährt, da die Credit Suisse eine Vielzahl von Verzögerungstaktiken angewandt hatte, um den Prozess zu verzögern.
Dieser Fall hat, wie schon die Enthüllungen der «Suisse Secrets» über die Credit Suisse im Februar dieses Jahres, die Schwächen des schweizerischen Rechtssystems aufgezeigt, das nicht in der Lage ist, Geldwäscherei wirksam zu bekämpfen. Mit der Verurteilung der Falcon Bank im Dezember 2021 ist das erst das zweite Mal, dass eine Bank in der Schweiz wegen «Organisationsmängeln zur Verhinderung von Geldwäscherei» verurteilt wurde. Es laufen aber noch weitere strafrechtliche Ermittlungen: gegen PKB PrivatBank, Banque Cramer & Cie und J. Safra Sarasin (Petrobras-Skandal) sowie Lombard Odier (Gulnara Karimova-Gelder). Wenn die Schweiz nicht länger ein Finanz-Paradies für Wirtschaftskriminalität pflegen will, muss sie dringend die Überwachungsinstrumente stärken und die Sanktionen verschärfen. Im Parlament wächst der politische Druck, damit die Finanzmarktaufsicht endlich «wirksame Sanktionen […] gegen fehlbare Finanzinstitute» aussprechen kann, wie dies ein Postulat von Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) fordert.
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