Mehr Schutz für Textilarbeiter*innen in Pakistan
Zürich, Lausanne, 26. Januar 2023
Nach jahrelangem Kampf für die Ausdehnung des Abkommens auf Pakistan wurde im Dezember 2022 die Einführung des Pakistan Accords angekündigt. Dieses orientiert sich am Abkommen über Brandschutz und Gebäudesicherheit in Bangladesch (Bangladesh Accord), das nach dem Einsturz der Rana-Plaza-Fabrik im Jahr 2013, bei dem 1138 Menschen ums Leben kamen, unterzeichnet worden war. Diese Vereinbarung hat die Bekleidungsindustrie in Bangladesch verändert: In mehr als 1600 Fabriken, in denen insgesamt 2,5 Millionen Arbeiter*innen beschäftigt sind, wurden wichtige Sicherheitsmassnahmen eingeführt.
Desolate Gebäudesicherheit auch in Pakistan
Beim schlimmsten Brand in der Geschichte der Bekleidungsindustrie Pakistans, jenem in der Fabrik von Ali Enterprises in Karatschi im Jahr 2012, starben mehr als 250 Menschen. Wie bereits beim Fabrikeinsturz von Rana Plaza in Bangladesch haben die freiwilligen Kontrollsysteme der Modefirmen (Fabrik-Audits) die Textilarbeiter*innen in Pakistan nicht vor dem Tod geschützt. Die Gebäudesicherheit in den Textilfabriken Pakistans ist sehr mangelhaft: Immer wieder kommt es zu Verletzungen und Todesfällen, wie der Bericht «Deadly Safety Hazards» der Clean Clothes Campaign vom November 2022 zeigt. Die Ausweitung des Internationalen Abkommens für Gesundheit und Sicherheit auf Pakistans Textilsektor war daher dringend notwendig.
Verantwortlichkeit, Durchsetzbarkeit und Transparenz
Wie auch das internationale Abkommen enthält jenes für Pakistan zentrale Mechanismen der Rechenschaftspflicht, um die Sicherheit für die Textilarbeiter*innen zu verbessern.
Das Pakistan-Abkommen
- schreibt nach umfassenden Gesundheits- und Sicherheitsinspektionen zeitgebundene Renovierungspläne zur Beseitigung von Gefahren vor;
- stellt sicher, dass die Zulieferer über die Mittel verfügen, um die Renovierungsarbeiten zu bezahlen;
- bietet den Arbeitnehmer*innen eine vertrauliche Möglichkeit, dringende Sicherheits- und Gesundheitsprobleme anzusprechen und für rasche Abhilfemassnahmen zu sorgen;
- ist aussergewöhnlich transparent;
- ermöglicht die rechtliche Durchsetzbarkeit der Verpflichtungen der Modeunternehmen.
Alle Modeunternehmen sollten dem Abkommen beitreten
Alle Modemarken, die in Pakistan produzieren lassen, sind jetzt aufgefordert, das Abkommen zu unterzeichnen, damit die Gesundheit der Textilarbeiter*innen und die Gebäudesicherheit in den Fabriken gewährleistet ist, in denen die Modeunternehmen ihre Kleidung produzieren lassen. Während der Bangladesh Accord bereits 2013 eingeführt wurde, mussten die Arbeiter*innen der Bekleidungs- und Textilindustrie in Pakistan ein Jahrzehnt auf diesen wichtigen Fortschritt warten. «Wenn genügend Modeunternehmen unterzeichnen, müssen die Arbeiter*innen nicht mehr um ihr Leben fürchten, wenn sie zur Arbeit gehen, und sie wissen, an wen sie sich wenden können, wenn ihre Fabrik unsicher ist. Die Stärke des Abkommens liegt darin, dass die Gewerkschaften bei der Entscheidungsfindung die gleiche Macht haben wie die Unternehmen», sagt Nasir Mansoor, Generalsekretär des Nationalen Gewerkschaftsbundes in Pakistan.
Zusätzlich muss das Modell des rechtlich verbindlichen Abkommens auf andere Länder ausgeweitet werden. Deshalb sind alle Modefirmen gefragt, das Internationale Abkommen für Sicherheit und Gesundheit zu unterzeichnen – auch jene die nicht oder nur wenig in Bangladesch oder Pakistan produzieren lassen. Ihre bisherige Ausrede, das Abkommen aus diesem Grund nicht zu unterzeichnen, ist nun erst recht obsolet. Wir hoffen, dass die Arbeitnehmer*innen in anderen wichtigen Produktionsländern nicht weitere zehn Jahre auf eine Verbesserung ihrer Arbeitssicherheit warten müssen.