Bangladesch Accord: die Ausreden der Firmen

Auch zehn Jahre nach dem Fabrikeinsturz von Rana Plaza weigern sich viele Schweizer Firmen, dem Bangladesch Accord zur Gebäudesicherheit beizutreten. Doch wieso eigentlich? Wir haben sie gefragt, und hier die populärsten Antworten für Sie zusammengetragen.
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  • «Aber wir haben nur ganz wenige Produkte aus Bangladesch»

    Ob 5 Millionen oder 10'000 Teile: Verantwortung ist nicht abhängig von der Menge. Warum sollte eine Näherin weniger Anspruch auf eine sichere Arbeitsstätte haben, nur weil sie zufälligerweise für Firmen näht, die nur wenig aus Bangladesch beziehen? Im Übrigen berücksichtigt der Accord bereits die unterschiedlichen Grössenordnungen von Unternehmen. Das Abkommen hat eine schlanke und effiziente Struktur, bei der ohnehin nicht besonders hohe Kosten anfallen. Ausserdem beziehen sich die Beiträge der Firmen auf das Einkaufsvolumen. Firmen, die nur wenig beziehen, zahlen also weniger als grössere Käufer, sorgen aber gleichermassen für sichere Gebäude und Feuerschutz in ihrer Produktion.

  • «Aber wir haben nicht in Rana Plaza produzieren lassen»

    Der Accord bezieht sich nicht speziell auf Rana Plaza, unsichere Gebäude und mangelnde Brandprävention sind ein in ganz Bangladesch verbreitetes Problem. Seit den 1990er Jahren kam es zu mindestens 300 schwerwiegenden Fabrikunglücken und -bränden mit vielen Toten und Verletzten. Der Accord sorgt für mehr Sicherheit in allen Fabriken, in denen unterzeichnende Firmen produzieren lassen. Bis heute wurden mehr als 2000 Fabriken inspiziert und mehr als 150'000 Mängel festgestellt, die zum Grossteil beseitigt wurden. Egal ob Firmen in Rana Plaza produzieren liessen oder nicht: mit dem Accord leisten sie erwiesenermassen einen effektiven Beitrag zum Schutz von Leben und Gesundheit der Textilarbeiterinnen und –arbeiter in Bangladesch.

  • «Aber wir führen eigene Sicherheitsaudits und Fabrikbesuche durch»

    Es ist gut, wenn Firmen ihre Produktionsbetriebe kennen und eigene Massnahmen durchführen. Doch im Gegensatz zum Accord sind diese selten vertraglich bindend und damit einklagbar, und sie decken in der Regel nur einige Aspekte ab. 
    Zu den wichtigen Säulen des Accord zählen:

    • Inspektionen und Beseitigung von Mängeln;
    • Transparenz: Veröffentlichung von Fabriklisten sowie von allen Inspektions- und Fortschrittsberichten;
    • Sicherheitskomitees und Sicherheitstrainings für die Belegschaft;
    • ein rechtssicherer Beschwerdemechanismus für Arbeiterinnen und Arbeiter: Sie können bei Sicherheitsmängeln Beschwerde einlegen und sich bei gravierenden Missständen auch weigern, die Fabriken zu betreten;
    • und ein effektiver Konfliktlösungsmechanismus: wenn es Probleme bei der Umsetzung gibt, z.B. bei der Frage, wer für Sicherheitsmassnahmen aufkommt, dann hängt mit dem Accord nicht alles vom Wohlwollen der Firmen ab, sondern es gibt ein geregeltes Verfahren mit Einbezug der Gewerkschaften, um eine Lösung zu finden.

    Die meisten freiwilligen Massnahmen der Firmen decken allenfalls einen Teil dieser Punkte ab wodurch ein Flickenteppich von Einzelmassnahmen entsteht. Aus diesen Gründen stellen freiwillige Massnahmen keinen Ersatz, sondern allenfalls eine Ergänzung zu einem rechtlich verbindlichen, umfassenden und flächendeckenden Accord dar.

  • «Aber unsere Produzenten werden bereits Sozialaudits der BSCI unterzogen»

    Die freiwilligen Fabriküberprüfungen der BSCI (Business Social Compliance Initiative, inzwischen auch unter der Marke «amfori» bekannt) stellen keinen hinreichenden Schutz für Arbeiterinnen und Arbeiter sicher. Auch zwei Fabriken in Rana Plaza, in denen 1138 Menschen zu Tode gekommen sind, wurden durch die BSCI auditiert. Massive Gebäudemängel wurden nicht festgestellt, weil das BSCI Audit die Gebäudesicherheit nicht voll abdeckte.

  • «Aber unsere Standards gehen über Anforderungen des Accords hinaus»

    Gut, wenn Firmen hohe eigene Standards haben. Und tatsächlich gibt es viele Aspekte der sozialen Unternehmensverantwortung, die der Accord nicht abdeckt, z.B. Existenzlöhne und volle Transparenz in der Lieferkette. Doch bei der Gebäudesicherheit ist der Accord stark, und, im Gegensatz zu freiwilligen Massnahmen, rechtlich bindend. Der Accord ist im Prinzip ähnlich wie ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ein Vertrag zwischen Firmen und Gewerkschaften und somit rechtlich einklagbar. Es ist offensichtlich, dass auch weitgehende freiwillige Massnahmen eben kein Ersatz zu einklagbaren Rechten sind. Der logische Schritt für verantwortungsvolle Firmen wäre es also, den Accord zu unterzeichnen und ihn zusätzlich durch eigene weitergehende Initiativen zu ergänzen, aber nicht zu ersetzten.

  • «Aber die Fabriken, in denen wir produzieren lassen, sind bereits im Accord, weil andere internationale Firmen auch dort einkaufen»

    Umso besser. Je mehr Firmen beim Accord dabei sind, umso flächendeckender ist der Schutz, und umso geringer wird der Aufwand für alle beteiligten Firmen – bei gleichbleibender Wirkung. Doch wer die Erfolge des Accords in den Fabriken lobt, aber selbst nicht mitmacht, betreibt Trittbrettfahrerei. Das ist unsolidarisch. Und vor allem gefährlich: Denn sollten die anderen Firmen ihre Produktion auf andere Fabriken verlagern, würden die Arbeiter und Arbeiterinnen den Schutz durch den Accord verlieren.

  • «Aber wir wollen uns ohnehin aus Bangladesch zurückziehen»

    Einerseits ist das kein logisches Argument gegen den Accord, denn warum sollten die aktuellen Arbeiter und Arbeiterinnen in der Produktion weniger Anspruch auf sichere Arbeitsstätten haben, nur weil die Firma, deren Produkte sie herstellen, bald keine Aufträge mehr an ihre Fabrik erteilen will? Andererseits ist es auch ein gefährliches Signal an all jene, die für die Verbesserung der Produktionsbedingungen im Land kämpfen. Firmen haben mit ihrer Wahl des Produktionsstandorts Bangladesch in aller Regel über viele Jahre von niedrigen Löhnen und günstigen Produktionsbedingungen profitiert. Wir meinen: Verantwortung in der Lieferkette heisst auch langfristiges Engagement mit Produktionsbetrieben und gemeinsame Anstrengungen, die Sicherheit und die Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen und Arbeiter zu verbessern.

  • «Aber ein Abkommen nur für Bangladesch hat nur begrenzte Wirkung»

    Der Accord hat nachweislich effektive Wirkung in Bangladesch. Dennoch ist es natürlich richtig, dass die Begrenzung auf ein Land bedauerlich ist. Denn Bangladesch ist nicht das einzige Land, in dem es immer wieder Fabrikunglücke in der Textilindustrie gibt. In Pakistan z.B. starben bei einem Feuer in der Fabrik Ali Enterprise 2012 mehr als 250 Arbeiterinnen und Arbeiter. Und doch ist dies kein wirkliches Argument gegen den Accord, ganz im Gegenteil: der Accord setzt ein bisher einmaliges Beispiel für ein effektives, glaubhaftes, rechtsverbindliches und breit getragenes System von Sicherheitsinspektion, Problembehebung und Prävention. Er dient als Beispiel für ähnliche Abkommen in anderen Ländern. Es kann kein Argument sein, eine nachweislich wirkungsvolle Initiative für mehr Sicherheit für Näherinnen und Näher in Bangladesch nicht zu unterstützen, weil ähnlich starke Massnahmen anderswo noch fehlen.

Wir sagen: Diese Argumente überzeugen uns nicht.

Also, Modefirmen: Steht nicht länger Abseits – werdet Teil der Erfolgsgeschichte des Bangladesch Accord und setzt euch für seine Stärkung und Ausdehnung ein!


Hintergrund: Wie ist die Situation in Bangladesch heute, zehn Jahre nach der schlimmsten Katastrophe in der Geschichte der Textilindustrie? Lesen Sie dazu «Zehn Jahre nach der Tragödie von Rana Plaza hat sich in der Textilindustrie wenig getan.»

Update

Juni 2021

Seit Juni 2020 werden die Aufgaben des Bangladesh Accord (2013-2021) von der neuen nationalen Institution RSC durchgeführt. Unser Zwischenfazit von Januar 2021 zeigt jedoch: Der RSC muss deutlich mehr machen, um in Bangladesch für sichere Textilfabriken zu sorgen.

September 2021

Nach monatelangen Verhandlungen über die Fortführung des Bangladesh Accords einigten sich die internationalen Gewerkschaftsverbände und Vertreter der Modefirmen im September 2021 auf ein neues internationales Abkommen für Gesundheit und Arbeitssicherheit. Dieses bewahrt nicht nur das durch den Bangladesh Accord eingeführte, erfolgreiche Modell, sondern baut es weiter aus. Die Mehrheit der Schweizer Modeunternehmen steht beim neuen internationalen Abkommen jedoch abseits. Wir erwarten von allen in Bangladesh produzierenden Modeunternehmen, dass sie ihren Beitrag zur Sicherheit der Arbeiter*innen leisten und jetzt das Abkommen unterzeichnen.

Dezember 2022

Das verbindliche internationale Abkommen für Sicherheit und Gesundheit in der Bekleidungs- und Textilindustrie wird auf Pakistan ausgeweitet. Das rechtlich durchsetzbare Arbeitsschutzabkommen zwischen Gewerkschaften und Modemarken wird den pakistanischen Arbeiter*innen in der Bekleidungs- und Textilindustrie wichtige neue Schutzmassnahmen eröffnen, wie sie Bangladesch seit bald zehn Jahren kennt.

April 2023

Anlässlich des 10. Jahrestages des Fabrikeinsturzes von Rana Plaza hat die Clean Clothes Campaign Schweiz einen Aufruf mit politischen Forderungen an den Bundesrat verfasst. 

Wie sieht die Situation in Bangladesch fünf Jahre nach Rana Plaza aus? Jetzt nachlesen im Public Eye Magazin «Was von Rana Plaza übrig bleibt».