Glencore braucht die Bundesanwaltschaft um Korruptionsskandale abzuschliessen
David Mühlemann, 4. Januar 2023
Das erste vollständige Geschäftsjahr unter der neuen Führung von Gary Nagle als CEO und Kalidas Madhavpeddi als Verwaltungsratspräsident wird in die Konzerngeschichte eingehen. Einerseits, weil Glencore 2022 mutmasslich mit einem historischen Gigagewinn abschliessen wird. Laut der «Financial Times» ist der umstrittene Konzern «einer der grössten Gewinner des durch den Krieg in der Ukraine ausgelösten Tumults auf den Rohstoffmärkten».
Entsprechend konnte Glencore im ersten Halbjahr 2022 einen Gewinn von sagenhaften 12 Milliarden US-Dollar verbuchen.
Und das zweite Halbjahr dürfte mindestens ebenso lukrativ gewesen sein.
Das lässt schnell vergessen, dass sich Glencore im Mai 2022 den Abschluss von Korruptionsuntersuchungen mit Bussen und Verfahrenskosten von rund 1,3 Milliarden US-Dollar bei den Justizbehörden in Brasilien, in Grossbritannien und in den USA erkaufen musste. Diese Strafzahlungen betragen also nur rund 10% des Halbjahresgewinns, sind also peanuts – auch weil der Rohstoffriese bereits offiziell 1,5 Milliarden dafür zurückgestellt hatte.
Auch in der DR Kongo erfolgt ein Vergleich
Kurz vor Jahresende konnte Glencore noch ein weiteres Sumpfloch in seinem Korruptionsdschungel trockenlegen. Mit der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) haben sich Nagle & Co gegen Zahlung von weiteren 180 Millionen US-Dollar darauf geeinigt, alle möglichen Ansprüche wegen korrupten Handlungen ihres Unternehmens aus den Jahren 2007 bis 2018 beizulegen.
Dieses Abkommen lässt allerdings aufhorchen, betrifft es doch genau jenen Zeitraum, für den weiterhin ungeklärte Korruptionsvorwürfe bestehen. Es geht dabei um die Beziehungen zwischen Glencore und dem berüchtigten Milliardär Dan Gertler. Gestützt auf die Enthüllungen der Paradise Papers, hat Public Eye deshalb bereits vor fünf Jahren eine Strafanzeige gegen Glencore und mehrere natürliche Personen bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. Darauf basierend hat diese im Juni 2020 endlich ein Strafverfahren eröffnet. Warum die Schweizer Justizbehörden ihr Verfahren nicht zusammen mit ihren ausländischen Kolleg*innen abschliessen konnten oder wollten, blieb bislang im Dunkeln. Ein Abschluss dieser leidigen Sache wäre auch deshalb im Interesse von Glencore, weil die USA dem Rohstoffriesen einen Strafrabatt von immerhin 30 Millionen US-Dollar in Aussicht gestellt haben, sollte innerhalb eines Jahres eine Schweizer Verurteilung folgen. Diese Frist läuft im Mai ab.
Bundesanwaltschaft in Nöten?
Gemäss dem neuen Bundesanwalt Stephan Blättler liegt der Grund für die Absenz seiner Behörde beim Verfahrensabschluss in den anderen Ländern vor allem im Schweizer Recht. Konkret beklagt der oberste Schweizer Strafverfolger: «Die Sanktionen in diesem Bereich sind grundsätzlich ein Witz. Es geht in solchen Fällen um Geldwäscherei, Korruption und dergleichen. Was wir brauchen, gerade für Firmen, ist ein Instrument wie das Deferred Prosecution Agreement DPA im angelsächsischen Raum. Faktisch ist das ein «Bedingter» für Firmen. Glencore etwa hat solche DPA mit den USA, Grossbritannien und anderen gemacht.»
Stimmt, die maximal 5 Millionen Franken für solche Straftaten sind ein schlechter Witz. Und laut Bundesanwalt ist es so unmöglich, auf Augenhöhe mit den Unternehmen und ihren Anwält*innen zu reden. Die Bundesanwaltschaft hat in der Vergangenheit aber gezeigt, dass sie durchaus fähig ist, Verfahrensabschlüsse mit ausländischen Justizbehörden zu koordinieren. Just anfangs Dezember ist etwa die ABB von Blättlers Behörde per Strafbefehl verurteilt worden; die Kommunikation darüber erfolgte fast gleichzeitig mit den Strafverfolgern in Südafrika und den USA.
Zum Neuen Jahr wünschen wir uns daher, dass die Bundesanwaltschaft Glencore doch noch hilft, die Korruptionsaffäre rund um die kongolesischen Minendeals und deren Vermittler Dan Gertler endlich abzuschliessen.
Und dem Bundesanwalt wünschen wir Gehör im Bundeshaus für seine Forderungen zur überfälligen Reform des Schweizer Unternehmensstrafrecht: «Nehmen Sie Artikel 102 im Strafgesetzbuch: Die Bestimmung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Firmen. Schauen Sie die Sanktionen an: 5 Millionen. Das ist ja lachhaft. Das ist mittlerweile etwa ein Viertel eines Managersalärs auf der zweiten Ebene. Das zahlen die doch aus der Portokasse.»
Wahrlich, gemessen an den 12 Milliarden Dollar Halbjahresgewinn beträgt die helvetische Höchststrafe aktuell lächerliche 0.04%. Das ist ein Hohn für unser Rechtssystem, aber weit mehr noch für die Opfer vor Ort von Glencores jahrelanger systematischer Korruption, weil diese immensen Schwarzgeldsummen eigentlich der Bevölkerung zugestanden hätten.
«Politische Fragen sind viel zu ernst, um sie den Politikern zu überlassen.» (Hannah Arendt)
David Mühlemann spezialisierte sich auf Wirtschaftsstrafrecht, insbesondere auf die Unternehmensstrafbarkeit und Korruptionsbekämpfung. Er betreut seit Februar 2019 bei Public Eye verschiedene Dossiers im Bereich Finanzmarkt und Rohstoffhandel.
Kontakt: david.muehlemann@publiceye.ch
Blog #PublicEyeStandpunkte
Unsere Fachleute kommentieren und analysieren, was ihnen unter den Nägeln brennt: Erstaunliches, Empörendes und manchmal auch Erfreuliches aus der Welt der globalen Grosskonzerne und der Wirtschaftspolitik. Aus dem Innern einer journalistisch arbeitenden NGO und stets mit der Rolle der Schweiz im Blick.