Forderungen

© Martin Bichsel
Kleiderfirmen müssen Verantwortung übernehmen für ihre Produktionsprozesse und sicherstellen, dass sie durch ihre Geschäftstätigkeiten weder aktiv noch passiv Ausbeutung unterstützen oder fördern.

In seinen «Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte» etabliert der UNO-Sonderbeauftragte für Menschenrechte und transnationale Unternehmen, John Ruggie, im Jahr 2011 einen globalen Minimalkonsens darüber, dass Unternehmen alle Menschenrechte in ihren Geschäften jederzeit und überall respektieren müssen. Obwohl die Leitlinien für Unternehmen nicht direkt rechtlich bindend sind, geben sie klare und wegweisende Hinweise zur Verantwortung von Unternehmen in allen Geschäftsbereichen, auch für die Produktionsbedingungen ihrer Produkte. Textilien, Schuhe und Bekleidung sollen unter fairen Arbeitsbedingungen hergestellt und ebenso entlohnt werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, sind Kleiderfirmen gefordert, folgende Schritte unternehmen:

  1. Verantwortung für die Produktionsbedingungen übernehmen,
  2. Transparenz schaffen und öffentlich über die Produktionsbedingungen informieren,
  3. einen umfassenden Verhaltenskodex erarbeiten und veröffentlichen. Im Verhaltenskodex muss das Recht auf einen Existenzlohn für alle klar verankert sein, ausserdem soll der Kodex auf arbeitsrechtlich relevante UNO/ILO-Normen verweisen (und sich damit eine messbare ethische Richtlinie geben).
  4. konkrete Massnahmen zur Umsetzung des Verhaltenskodex erarbeiten und veröffentlichen. Dazu gehören auch Massnahmen im Bereich der Beschaffung, also z.B. Vorschriften an Einkaufsabteilungen in der Firma, damit sie Sozialkriterien mit einbeziehen.
  5. Umsetzungsmassnahmen für einen Existenzlohn treffen, nämlich...
    • sich (im Verhaltenskodex) zur Bezahlung eines Existenzlohnes verpflichten,
    • sich zu Gewerkschaftsfreiheit in der ganzen Produktionskette verpflichten und die Zusammenarbeit mit Gewerkschaften in Produktionsländern aktiv fördern, damit die Arbeiterinnen und Arbeiter sich ungehindert organisieren und ihre Rechte vertreten und einfordern können,
    • in den direkten Dialog mit Gewerkschaften und Arbeitsrechts-NGO treten,
    • sich öffentlich zu einem Benchmark für einen minimalen Existenzlohn bekennen,
    • die eigene Einkaufspraxis (inkl. Preis-Strukturen) anpassen, um einen Existenzlohn zu ermöglichen,
    • Pilotprogramme zur Erhöhung der Löhne durchführen, die Zulieferer, Gewerkschaften und Arbeitsrechtsgruppen mit einbeziehen,
    • öffentlich die Forderung von Arbeiterinnen und Arbeitern, Gewerkschaften und NGOs nach einem Anstieg des Mindestlohnes auf einen minimalen Existenzlohn unterstützen, sich gegenüber Regierungen von Produktionsländern klar zu einem Existenzlohn bekennen, inkl. Garantie, dass es zu keiner Verlagerung der Produktion kommt bei einem Lohnanstieg auf Existenzlohn-Niveau,
    • transparent und öffentlich über die Geschäftstätigkeit und die Produktionskette berichten, sowie über Fortschritte auf dem Weg zu einem Existenzlohn,
    • zusammen mit anderen Firmen, Gewerkschaften und NGOs an der Umsetzung eines Existenzlohnes arbeiten (z.B. im Rahmen einer Mitgliedschaft einer glaubwürdigen Multi-Stakeholder-Verifizierungsinitiative),
    • einen Umsetzungsplan für die Bezahlung eines Existenzlohnes erarbeiten und veröffentlichen (inkl. Meilensteinen und Zeitplan).
  6. Kleinbauern und -bäuerinnen im Rohstoffanbau unterstützen, fair gehandelte und/oder biologisch angebaute Baumwolle verwenden.