Der Internationale Saatgutvertrag der FAO
Im Artikel 9 über die Rechte der Landwirte erkennt der Internationale Saatgutvertrag der FAO "den außerordentlich großen Beitrag an, den die ortsansässigen und eingeborenen Gemeinschaften und Bauern aller Regionen der Welt, insbesondere in den Ursprungszentren und Zentren der Nutzpflanzenvielfalt, zur Erhaltung und Entwicklung pflanzengenetischer Ressourcen, welche die Grundlage für die Nahrungsmittel- und Agrarproduktion auf der ganzen Welt bilden, geleistet haben und weiterhin leisten werden.“
Der Vertrag erkennt auch die Rechte der Bäuerinnen "zur Zurückbehaltung und Nutzung sowie zum Austausch und Verkauf von auf dem Betrieb gewonnenem Saatgut und anderem Vermehrungsmaterial" an. Diese Rechte wurden in der „Erklärung der Vereinten Nationen zu den Rechten der Kleinbauern und Kleinbäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten“ (UN-Kleinbauernerklärung) bekräftigt, die kürzlich vom Menschenrechtsrat angenommen wurde.
Doch die geistigen Eigentumsrechte - Patente oder Sortenschutztitel – bedrohen diese Praktiken.