China

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Nach über zwei Jahren Verhandlung einigten sich die Schweiz und China im Mai 2013 auf ein Freihandelsabkommen, welches im Juli 2013 unterzeichnet wurde und im Sommer 2014 in Kraft trat. Public Eye unterzog das Abkommen zusammen mit der China-Plattform einer kritischen Analyse. Das ernüchternde Fazit: Menschenrechte fehlen im China-Abkommen. Entsprechend enttäuscht ist Public Eye über die mutlose Haltung des Bundesrates, der es nicht einmal gewagt hat, das Wort Menschenrechte im Abkommen zu erwähnen.

Bereits vor Verhandlungsbeginn gründete Public Eye zusammen mit Partnerorganisationen die China-Plattform und verfasste ein Positionspapier. Darin plädierten wir für eine explizite Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen im Abkommen zwischen der Schweiz und China.

Auch die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates unterstützte diese Forderungen. Sie verlangte vom Bundesrat die Integration eines Nachhaltigkeitskapitels in das Freihandelsabkommen mit China. Dieses sollte sicherstellen, dass sich die Schweiz an sogenannten «Best Practice»-Freihandelsabkommen anderer Staaten orientierte und insbesondere die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten würden.

Dies war ein Anfang. Unsere Forderungen gingen jedoch weiter: Sie umfassten neben den Arbeits- auch die Menschenrechte. Die Schweiz ist aufgrund des eigenen wie des Völkerrechts an die einschlägigen Menschenrechte gebunden – dies bestätigt auch das Rechtsgutachten, welches die China-Plattform beim Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte in Auftrag gegeben hatte. Die Schweiz habe ausserdem «darauf hinzuwirken, dass diesen im FHA angemessen Rechnung getragen wird», heisst es in der Studie.

Enttäuschendes Resultat

Im Abkommen mit China wurde das Wort «Menschenrechte» jedoch kein einziges Mal erwähnt. Damit stellte sich die Schweiz gegen den weltweiten Trend und ihre eigene Praxis der letzten Jahre: ein gravierender Rückschritt. Gerade im Fall von China ist die Verankerung von menschen- und arbeitsrechtlichen Mindeststandards dringend notwendig. Ein fairer Wettbewerb braucht klare Spielregeln.

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Im Freihandelsabkommen mit China werden die Menschenrechte nicht ein einziges Mal erwähnt. Public Eye machte mit verschiedenen Aktionen auf diesen Missstand aufmerksam.

Ein besonders stossendes Beispiel für Menschenrechtsverletzungen in China waren zu dieser Zeit die Zwangsarbeitslager, in denen Schätzungen zufolge drei bis fünf Millionen Häftlinge schufteten. Public Eye und ihre Partnerorganisationen hatten im Herbst 2012 den prominenten chinesischen Dissidenten Harry Wu in die Schweiz eingeladen. An zahlreichen Veranstaltungen und Gesprächen mit Beamten und Parlamentarierinnen berichtete er eindrücklich von den menschenverachtenden Zuständen in chinesischen Zwangsarbeitslagern, in denen er selber während 19 Jahren interniert war.

Menschenrechtsaktivist Harry Wu forderte von der Schweiz, dass sie sich im Rahmen des Freihandels­abkommens mit China nicht nur um die aus dem Ausland bezogenen Waren kümmert, «sondern auch um die Menschen, die diese Waren herstellen.»

Trotz fehlender menschenrechtlicher Auflagen hat das schweizerische Parlament das Abkommen im März 2014 durchgewunken.

Ohne verbindliche Minimalstandards für Arbeits-, Menschen- und Minderheitenrechte im Abkommen müssen in China durch Zwangsarbeit entstandene Güter nun grundsätzlich gleich behandelt werden wie übrige Waren. Die Schweiz hat die Gelegenheit verspielt, ihre humanitäre Tradition fortzusetzen und sich für eine Verbesserung der menschenrechtlichen Situation in China einzusetzen.

Auch nach Inkrafttreten des FHA hat Public Eye gemeinsam mit Partnerorganisationen immer wieder auf die unhaltbare Menschenrechtssituation in China hingewiesen. Als 2019 die Beweise immer erdrückender wurden, dass über eine Million Menschen der uigurischen Minderheit in zahllosen Internierungslagern in Xinjiang festgehalten und zunehmend zu Zwangsarbeit gezwungen werden, haben wir die Sistierung des FHA gefordert. Einen entsprechenden Vorstoss hat das Parlament jedoch abgelehnt.

Mit einem Rechtsgutachten liessen wir handelspolitische Sanktionsmöglichkeiten der Schweiz im Rahmen des FHA abklären. Das Gutachten bestätigte unsere Befürchtungen: Das aktuelle Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China bietet keinerlei Gewähr, dass keine Produkte aus Zwangsarbeit in die Schweiz gelangen; sie können sogar Zollvergünstigungen erhalten. Das Gutachten empfiehlt daher, dass die Schweiz die Grundlagen ihrer Menschenrechtspolitik künftig im Aussenwirtschaftsrecht festlegt. Zum Beispiel mit einem neuen Aussenwirtschaftsgesetz, welches in einem demokratischen Prozess die Voraussetzungen definiert, unter denen internationale Verträge auszuhandeln sind. Wir haben diesen Ratschlag befolgt und setzen uns seither für die Ausarbeitung eines Aussenwirtschaftsgesetzes ein, das menschenrechtliche und umweltbezogene Grundsätze und Ziele für die künftige Gestaltung der schweizerischen Wirtschaftsbeziehungen festlegt.